Entlassung nicht ausgeschlossen
Der Arbeitsrechtler Franz Marhold bestätigt, dass der Arbeitgeber Informationen über den Impfstatus seiner Mitarbeiter erfragen darf. Auch Kündigungen für Ungeimpfte seien nicht ausgeschlossen.
Wien, 14. Mai 2021 | Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen das Coronavirus habe impfen lassen? Ja, meint Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien. Denn der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer ausgeht, informiert zu sein. Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.
Kündigung nur bei vorsätzlicher Lüge?
Den Vorgesetzten über den eigenen Impfstatus anzulügen sei keine gute Idee. Dies könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, meinte Marhold heute im “Ö1-Morgenjournal”.
Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben – allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten, wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice, ausgeschöpft seien.
Ankündigungen falsch?
Im Sommer 2020 sagte Kurz noch:
„Wer sich nicht impfen möchte, muss es nicht tun“
Für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen könnte die Realität anders aussehen. Auch die Ankündigung des ÖGB:
„Einen Entlassungsgrund wird eine Verweigerung der Impfung aber nicht darstellen.“
könnte sich als falsch herausstellen.
Rechtlich ist die Kündigung nur als letzter Schritt zulässig.
Dornauer für Kündigungsschutz
Der Tiroler-SPÖ-Chef Georg Dornauer sprach sich heute gegen eine “Impfpflicht durch die Hintertür”, aus. “Ich habe bereits im Jänner dieses Jahres davor gewarnt, dass Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen, relativ schnell ein Problem aus arbeitsrechtlicher Sicht bekommen könnten”, so Dornauer. Er plädiert für “klare arbeitsrechtliche Regelungen bis hin zu einem Kündigungsschutz für Menschen, die sich – aus welchem Grund auch immer – nicht impfen lassen wollen oder können”. Er sei für die Impfung, aber gegen einen Zwang.
(dp/apa)
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