Gerichtsurteil:
Die skandalträchtige Maskenfirma Hygiene Austria darf ihre FFP2-Masken nicht mehr mit dem Siegel “Made in Austria” bewerben, urteilte das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation.
VKI wird künftig “sehr kritisch” prüfen
Der VKI bedauert jedoch, durch das Anerkenntnis keine inhaltliche Klärung zur Frage erhalten zu haben, wann allgemein mit “Made in Austria” geworben werden darf. “Konsumentinnen und Konsumenten müssen bei ,Made in Austria‘-Produkten allerdings darauf vertrauen können, dass sie mit ihrem Kauf heimische Ware erhalten. Der VKI wird daher künftige Werbung mit ,Made in Austria‘ sehr kritisch prüfen”, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Masken umetikettiert, Schwarzarbeit
Das Textilunternehmen Palmers und der Fasersteller Lenzing gründeten im Frühjahr 2020 den Maskenhersteller Hygiene Austria als Joint Venture. Die Firma musste heuer Anfang März nach einer Hausdurchsuchung und Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einräumen, FFP2-Masken zwar als “Made in Austria” beworben, einen Teil davon aber in China zugekauft zu haben. Im Fokus standen auch die Arbeitsbedingungen der großteils über Leiharbeitsfirmen beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Nach der Hausdurchsuchung kam es zum Bruch zwischen Lenzing und Palmers. Der Faserkonzern zog zuerst seine Manager ab und übertrug dann den Hygiene–Austria-Firmenanteil an Palmers. Im Juni wurde bekannt, dass Hygiene Austria den Teilbetrieb “Herstellung und Vertrieb von FFP2-Masken sowie MNS” an eine Tochterfirma einer Wiener Anwaltskanzlei verkauft hat. Warum das Inventar verkauft wurde, wenn man weiter Masken produzieren will, blieb vorerst unklar.
(red/apa)
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