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Ab Dienstag ersetzt das Klimaschutzministerium die Hälfte der Reparaturkosten, wenn man alte Elektrogeräte reparieren lässt, statt sie neu zu kaufen.
Wien, 26. April 2022 | Egal ob Notebook, Smartphone oder Wasserkocher. Ab heute, Dienstag, ersetzt das Klimaschutzministerium privaten Haushalten einen Teil der Kosten der Reparatur dieser Geräte. Das können bis zu 50 Prozent der Bruttokosten der Reparatur sein, höchstens jedoch 200 Euro und bis zu 30 Euro um einen Kostenvoranschlag einzuholen. Vorausgesetzt der Wohnsitz der antragstellenden Person ist in Österreich und der Bon wird bei einem der Partnerbetriebe der Aktion eingelöst.
Betrag beim Bezahlen der Rechnung abgezogen
Der Bon muss auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen eingelöst werden. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, die Geräte dürfen allerdings nicht geliehen oder gemietet sein. Nicht gefördert wird etwa die Reparatur von Elektroautos oder Waffen. Generell kann man keine Reparaturen fördern lassen, die zum Beispiel von der Versicherung gedeckt wären, und auch keine Service- oder Wartungsarbeiten.
Bezahlt man die Reparatur, legt man den Bon vor und der geförderte Betrag wird direkt abgezogen. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2023. Finanziert wird der Bon aus Mitteln der Europäischen Union mit 60 Millionen Euro für den Zeitraum 2022 bis 2023.
(sm)
Titelbild: ZackZack