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OStA-Leiter Fuchs schuldig gesprochen: 72.000 Euro Geldstrafe

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OStA-Leiter Fuchs schuldig gesprochen: 72.000 Euro Geldstrafe

72.000 Euro Geldstrafe

Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch in einem Prozess am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Innsbruck, 10. August 2022 |  Fuchs hatte sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss verantworten müssen. Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Bis zu drei Jahre Haft gedroht

Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine “Presse”-Redakteurin an den mittlerweile suspendierten Sektionsleiter Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs bestritt die Weitergabe. Dem Juristen hatten bis zu drei Jahre Haft gedroht.

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte er vor den Abgeordneten des Parlaments ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Pilnacek machte am Mittwoch in Innsbruck von seinem Zeugenrecht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

(bf/apa)

Titelbild: EXPA / APA / picturedesk.com

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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