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Massentests sollten laut AK als Arbeitszeit gelten

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Massentests sollten laut AK als Arbeitszeit gelten

Die Arbeiterkammer fordert, dass die für die Massentests aufgewandte Zeit als Arbeitszeit gelten soll.

Wien, 04. Dezember 2020 | Geht es nach der Arbeiterkammer (AK) sollte die für die Massentestungen auf das Coronavirus aufgewandte Zeit als Dienstzeit gelten. In vielen Fällen werde es nicht möglich sein, die Testung außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Daher müssten diese als Dienstverhinderung aus wichtigem Grund und damit als Arbeitszeit gelten, findet Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl.

Wenn vorgegeben, dann Arbeitszeit

Anderl berichtete über etliche Mitgliederanfragen, ob sich diese für die Testungen freinehmen müssten. Für die AK ist die Lage klar: Werden die Testtermine vorgegeben und fallen zufällig in die Arbeitszeit, muss die Zeit auch als Arbeitszeit gelten. Sind die Termine hingegen frei wählbar, sollte versucht werden, diese außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Wenn das nicht möglich ist, “dann muss die Testung auch als Dienstverhinderung aus wichtigem Grund und damit als Arbeitszeit gelten”, so Anderl.

Alle hätten ein “hohes Interesse” an den Tests. Daher wäre es eine Zumutung, wenn Arbeitnehmer sich dafür Zeitausgleich oder Urlaub nehmen müssten. Der geforderte Schulterschluss dürfe nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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