Corona-Ski-Hölle
Nicht einmal ein Jahr nach dem Chaos in Ischgl sind Tirol und die Seilbahn-Lobby am besten Weg, schon wieder alles falsch zu machen. Im Rahmen einer Skilehrerausbildung in Jochberg im Bezirk Kitzbühel wurden 17 Personen positiv auf Corona getestet. Hinzu kommen Berichte über offene Hotels.
Wien, 12. Jänner 2021 | Lange wurde während des Lockdowns vor dem Öffnen der Skilifte gewarnt. Bilder und Videos der langen Schlangen bei den Skiliften ließen auch Virologen fragend zurück. Die neu eingeschleppte und hoch ansteckende britische Corona-Mutation B117 hätte eigentlich die letzten Alarmglocken schrillen lassen müssen. Trotzdem hat man die Interessen der Seilbahnkaiser einer vernünftigen Gesundheitspolitik vorgezogen – jetzt bekommt die Kurz-Regierung die Rechnung dafür.
Skilehrergruppe: Verdacht auf Mutation in 17 Fällen
Laut dem Land Tirol handelte es sich bei den 17 Betroffenen um Personen unterschiedlicher Herkunft – zum Großteil britische Staatsbürger. Diese halten sich derzeit in Tirol im Rahmen einer Skilehrerausbildung auf. Und das völlig legal, fällt die Aus- und Weiterbildung zum Skilehrer doch unter „berufliche Zwecke“.
Die letzten Anreisenden sollen am 18. Dezember in Tirol angekommen sein. „Die Anreise erfolgte über den Land- und Luftweg“, erklärte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes und verwies darauf, dass kein Skiunterricht stattfand und damit kein Kontakt zu Schülern bestand. Ab 22. Dezember hatte Österreich ein Landeverbot für Flugzeuge aus Großbritannien verhängt. Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel veranlasste laut Land am Samstag schließlich die Testung aller Skilehrer in drei Personalunterkünften. Dass britische Staatsbürger in dieser Zeit überhaupt eine Skilehrerausbildung in Tirol machen dürfen, sorgt vor allem auf Twitter für Unverständnis:
https://twitter.com/blauerelefant/status/1348956188998819840
https://twitter.com/knapp/status/1348947899787390976
Tilg fordert zu PCR-Tests auf
Der Bund ordnete laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) indes an, die Bevölkerung in Jochberg ab sofort umfassend auf das Coronavirus zu testen. Den Bürgern wurde dringend empfohlen, einen PCR-Test durchführen zu lassen.
„Wir rufen die Jochberger Bevölkerung dringend dazu auf, dem Angebot einer kostenlosen PCR-Testung nachzukommen und zur Sicherheit den Covid-Status abklären zu lassen“,
appellierte auch Gesundheitslandesrat Bernhard „Wir-haben-alles-richtig-gemacht“ Tilg (ÖVP).
Auch wenn es sich derzeit noch um einen Anfangsverdacht handle, wolle man dennoch auf Nummer sicher gehen und keine Zeit verlieren. Die ersten leichten Symptome waren beim Großteil der Betroffenen am 3. Jänner verzeichnet worden, berichtete das Land. Es folgten die positiven Antigen-Testergebnisse und schließlich die Auffälligkeiten bei den PCR-Tests, die jetzt auf die britische Corona-Mutation B117 geprüft werden.
Die rund 1.500 Einwohner Jochbergs können sich bereits am Dienstag an einer Screeningstraße auf das Virus testen lassen. Am Mittwoch können sie dann im örtlichen Kultursaal einen Abstrich machen lassen.
Berichte über offene Hotels
Am Dienstag machten Meldungen über offene Hotels in Tirol dann das Chaos perfekt. ZackZack hatte bereits im Dezember über offene Herbergen und Vier-Sterne-Hotels, die plötzlich zu „Forschungs- und Vereinshäusern“ umbenannt wurden, berichtet. Ein Test des ORF Tirol bestätigt nun, dass noch viele weitere Unterkünfte es wohl nicht so ernst mit den Maßnahmen nehmen.
Bei sieben von acht angefragten Unterkünften war demnach eine Buchung möglich. Vier erkundigten sich, ob die Reise dienstlich sei. Lediglich ein Hotel verneinte die Anfrage und verwies auf den geltenden Lockdown. Für den Tiroler Hotelier und stv. Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer, Mario Gerber, sei dies „unfair“ und „unkollegial“. Er appellierte an seine Kollegen, die geltenden Regeln zu befolgen und zusammenzuhalten.
Wie viele Kontrollen bzw. Verstöße nach dem Beherbergungsverbot bis dato vorliegen, ist noch unklar. Sollte eine Übernachtung in einem Betrieb nicht beruflich bedingt oder aufgrund eines dringenden Wohnbedarfs erfolgen, drohen Strafen bis zu 30.000 Euro. Auch der Mieter muss mit einer Strafe von bis zu 1.450 Euro rechnen.
(apa/mst)
Titelbild: Twitter