Vor 20 Jahren kam Eni G. als Kriegsflüchtling 15-jährig mit seiner Familie nach Österreich. Auf Grund terroristischer Straftaten läuft ein Asylaberkennungsverfahren gegen ihn. ZackZack war bei seiner Verhandlung.
Wien, 19. Februar 2021 | Eni G. konnte bei der ersten Gerichtsverhandlung zu seinem Asylaberkennungsverfahren nicht persönlich anwesend sein: Wegen Personalmangels in der Justizanstalt, in der er inhaftiert ist, musste er als einziger aller Geladenen an dieser wichtigen Verhandlung via Zoom-Meeting teilnehmen. Anberaumt war die Verhandlung für 14.30 Uhr am Bundesverwaltungsgericht, wirklich los ging’s erst um 16 Uhr nach ewig langen organisatorischen Vorbereitungen.
Gleich zu Beginn stellte die Anwältin von Eni G. einen Antrag auf Verschiebung des Verfahrens, da für das Treffen einer „Rückkehrentscheidung“ die physische Anwesenheit bzw. der persönliche Eindruck wesentlich sei. Aber aus Gründen der „Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ ließ der Richter die Verhandlung dennoch stattfinden. Er befragte Eni G. zunächst nach dessen Fluchtgründen – diese müssen im Rahmen eines Asylaberkennungsverfahrens abgefragt werden.
Richter hinterfragt Fluchtgeschichte
Eni G. war 15 Jahre alt, als er mit seinen Geschwistern und Eltern aus Tschetschenien floh. Er erinnert sich, dass die Familie regelmäßig von einem Ort zum nächsten floh, immer unterwegs. Bei einem Anschlag verlor er seinen kleinen Bruder. Er selbst unterlag einer Streifschuss-Verletzung am Kopf und musste operiert werden. Befragt nach der genauen Fluchtroute, und ob er in Moskau gewesen sei, konnte Eni G. dem Richter aber nicht beantworten: „Ich weiß es nicht.“ Er wisse nur, dass er und seine Familie zur polnischen oder tschechischen Grenze nachts im Wald unterwegs gewesen seien.
Richter: „Unglaubwürdig“
Dass Eni G. nicht wisse, ob er in Moskau gewesen sei oder nicht, sei unglaubwürdig, erwiderte der Richter. „Aber ich weiß es wirklich nicht!“, antwortete Eni G. bereits leicht verzweifelt. Er könne es einfach nicht sagen. Die Mutter Enis, die dazu mehr Auskunft hätte geben können, befand sich zwar auch im Raum, wurde zu dem Thema aber nicht befragt.
Der Richter blieb dabei: Das sei „unglaubwürdig“. Denn mit 15 Jahren sei man ein aufgeweckter Jugendlicher, neugierig und aufgeregt, wenn man in die Hauptstadt des Landes reisen würde – man würde aus dem Fenster im Zug schauen, schauen wo man ist, und jedenfalls wissen, wenn es nach Moskau ginge.
„Sehr geehrter Herr Richter, ich war traumatisiert!“
Damit nicht genug, erzählte der Richter schließlich von einem seiner Russland-Aufenthalte, dass er noch genau wisse, wie er damals gelandet sei und anschließend im Bus saß, aus dem Fenster sah und auf der Karte mitverfolgte, wo er gerade war. Auch sein 4-jähriges Kind könne sich ganz genau an die Reise nach Paris letzten Sommer erinnern, an viele Details. Eni G. erklärt dem Richter daraufhin in bereits verzweifeltem, leicht weinerlichem Tonfall, dass er damals ein kriegstraumatisierter, labiler und verletzter Jugendlicher war, seine Eltern die Route bestimmt hatten und er sich schlicht und einfach nicht erinnern könne. Eni G.‘s Anwältin wies den Richter schließlich auf seinen unpassenden Vergleich hin.
Eine Fortsetzung der Verhandlung soll im März mit physischer Anwesenheit Enis folgen. ZackZack bleibt dran.
(lb/nb)
Titelbild: APA Picturedesk