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Krainer-Anzeige gegen Blümel – Verdacht Amtsmissbrauch

Krainer-Anzeige gegen Blümel – Verdacht Amtsmissbrauch

Verdacht Amtsmissbrauch

Am Montag brachte Jan Krainer (SPÖ) eine Sachverhaltsdarstellung gegen Gernot Blümel (ÖVP) ein. Er beschuldigt den Finanzminister des Amtsmissbrauches, weil sich Blümel weigere, Akten an den Ibiza-Ausschuss zu liefern.

Wien, 30. März 2021 |Finanzminister Gernot Blümel kommt einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) nicht nach. Das Ministerium ließ die zweiwöchige Frist zur Lieferung von Akten einfach verstreichen (ZackZack berichtete). Jetzt verfasste Jan Krainer (SPÖ) eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien. Darin wirft er dem Finanzminister Amtsmissbrauch vor.

„Blümel steht nicht über Gesetz“

Schon am 3.3. kam der VfGH zur Erkenntnis, dass Blümel liefern müsse. Weil das aber bisher nicht geschah, bestehe der Verdacht, dass Blümel seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbrauchte.“

Blümel ist angezeigt

„Auch Herr Blümel steht nicht über dem Gesetz.“ Er müsse sich daher an entsprechende Urteile des Verfassungsgerichtshofes halten und die fehlenden Akten liefern, sagt Jan Krainer. Der SPÖ-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss nimmt auch dei finanzprokuratur in die Pflicht. Der Präsident der Prokuratur, Ex-Innenminister Wolfgang Peschorn, wurde von Blümel am 19. März zur Weitergabe der Akten bevollmächtigt.

Krainer fügte der Anzeige, die ZackZack vorliegt, ein Schreiben von Peschorn an Wolgang Pöschl, Verfahrensrichter des U-Ausschusses, bei. Darin schildert Peschorn die komplizierte Auswahl, welche E-Mails aus den verschiedenen Abteilungen des Finanzministeriums,„privat“ wären oder nichts mit der „mutmaßlichen Käuflichkeit“ der türkis-blauen Regierung zu tun hätten. Zudem müssten die Unterlagen „vollständig aufgefunden werden.“

Frist bis 6. April

„Die fortgesetzte Verweigerung der Aktenvorlage durch den Bundesminister für Finanzen wird durch das E-Mail somit offenkundig“, schließt Jan Krainer. Zudem müsste das Ministerium „aufgrund der befristeten Tätigkeit eines U-Ausschusses“ einem VfGH-Urteil unverzüglich nachkommen.

Auszug aus der Begründung der Anzeige

Beim VfGH beantragte Krainer bereits letzte Woche eine Exekution des Erkenntnisses. Diese müsste der Bundespräsident vollziehen. Das Finanzministerium hat noch bis zum 6. April Zeit, um Stellung zum Exekutionsantrag zu nehmen.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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