Volkspartei hat Öffentlichkeit bewusst getäuscht
Die ÖVP hat die die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfkosten 2019 getäuscht und sie plante bewusst, die Wahlkampfkosten zu überschreiten. Diese Vorwürfe sind laut Handelsgericht Wien zulässig. Die ÖVP kassierte eine Niederlage im Prozess gegen den „Falter.“
Wien, 30. März 2021 | Die Wiener Wochenzeitung „Falter“ veröffentlichte mitten im Wahlkampf 2019 die „ÖVP-Files“, die tiefe Einblicke in die ÖVP-Finanzen erlaubte. Die ÖVP überschritt demnach die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen nach 2017 erneut. Die ÖVP klagte und kassierte nun die endgültige Niederlage vor Gericht.
Punktsieg für Falter
Das Medium darf weiter behaupten, dass die ÖVP die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täuschte, sowie dass die ÖVP für den Wahlkampf 2019 bewusst plante, die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen zu überschreiten.
In einem Punkt zahlte sich die ÖVP-Klage aber doch aus: dass die ÖVP diese Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verberge, muss die Wochenzeitung widerrufen. Ein Punktsieg für den Falter: “Die klagende Partei ist mit rund 55 Prozent unterlegen, hat jedoch mit 45 Prozent ihres Anspruches obsiegt“, heißt es abschließend im Urteil.
Vor dem Gerichtsverfahren zweifelte die ÖVP auch die Authentizität der vom „Falter“ veröffentlichten Dokumente an – man denke zurück an den „ÖVP-Hack”: die Volkspartei hatte behauptet, Opfer eines großangelegten Cyberangriffs geworden zu sein. Beweise für diese Behauptung blieb sie bislang schuldig. Im Prozess bezweifelte man die Echtheit der Unterlagen aber dann nicht mehr.
ÖVP-Offensive trotz Niederlage
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ÖVP ging aber nun schon vorab in die Offensive. Trotz Niederlage präsentierte ÖVP-General Axel Melchior eine eigene Sicht der Wirklichkeit: Obwohl man als Klagspartei nur in einem Teilpunkt Recht bekam, sei das „ein Sieg der Volkspartei im Gerichtsverfahren.“
Laut Falter-Chefredakteur Florian Klenk machte die ÖVP in verschiedenen Redaktionen Druck, um den angeblichen Sieg vor Gericht in den Zeitungen unterzubringen. Daraufhin veröffentlichte der Falter das Urteil. „So viel Unverschämtheit habe ich einer Kanzlerpartei nicht zugetraut“, schrieb der empörte Klenk auf Twitter. Insgesamt habe es sich um einen „Einschüchterungsprozess von Kurz gegen den Falter“ gehandelt, der nun vorbei ist.
https://twitter.com/florianklenk/status/1376577520112435201
Bei Fellners „oe24“ triumphiert die ÖVP.
Im Gespräch mit ZackZack sagt Klenk: das Urteil bestätige, dass die Volkspartei den Wahlkampf unfair geführt und darüber die Unwahrheit verbreitet habe. Das sei ein Politikum und gehe in der öffentlichen Wahrnehmung fast unter. Klenk sei “sehr verwundert”, wie die österreichische Tagesmedien das Stöckchen apportieren, das ÖVP-Melchior ihnen hingeworfen habe. Klenk verweist auf die „Zib1“ vom Montag, die über das Urteil als einen „Erfolg für die ÖVP“ berichtet hatte.
Der Rechnungshof prüft aktuell die Parteifinanzen des Jahres 2019. In den nächsten Monaten steht die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der Parteien an. Gegenüber ZackZack versicherte der Sprecher des Rechnungshofes, dass die ersten Prüfberichte „sicherlich vor dem Juni“ publiziert werden, bei manchen Parteien gehe es aber schneller, bei manchen langsamer.
Wahlkampf mit langem Nachspiel
Ein Gutachten des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat kam schon im Sommer 2020 zum Schluss, dass es nur “in geringem Maße” plausibel sei, dass sich die ÖVP an die gesetzliche Vorgabe gehalten habe. Für die Wahl 2017 gab die ÖVP 13 Millionen Euro aus. Laut den Gutachtern könne “nicht vollständig nachvollzogen werden”, dass die ÖVP sechs Mio. weniger ausgegeben hätte als 2017.
Die ÖVP selbst pocht weiterhin darauf, sich rechtskonform verhalten zu haben. Im Juni 2020, kurz vor einem Prozesstag mit dem „Falter“, sprach man in „ersten internen Berichten“ von 5,6 Millionen Euro Ausgaben. ÖVP-Generalsekretär Axel Melchio bekräftigte das am Montag. Die genannte Summe beziehe sich jedoch nur auf die 82 heißen Wahlkampftage. Die Kurz-Tour durch Österreich direkt nach der Abwahl des Kanzlers falle beispielsweise nicht ins Budget.
(ot)
Titelbild: APA Picturedesk