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VfGH-Exekutionsantrag: Blümel-Vorgehen nie dagewesen – Sogar Haider lieferte früher

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VfGH-Exekutionsantrag: Blümel-Vorgehen nie dagewesen – Sogar Haider lieferte früher

Sogar Haider lieferte früher

Der Exekuktionsantrag des Verfassungsgerichtshofes zur Aktenlieferung an den Ibiza-U-Ausschuss ist formal nicht der erste dieser Art, aber der erste dieser Tragweite.

Wien, 06. Mai 2021 | Bisher ging es in solchen Anträgen um die Eintreibung zuerkannter Prozesskosten und ähnliches, also nicht wirklich vergleichbare Fälle. Erst einmal drohte einem Spitzenpolitiker die Exekution im Auftrag des Bundespräsidenten – und Jörg Haider “lieferte” im Jahr 2007 schon nach Ankündigung des Antrags.

Damals ging es um den Ortstafelstreit, konkret kleine slowenische Zusatzschildchen, die in zwei Kärntner Gemeinden angebracht worden waren, um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln zu umgehen. Der VfGH erklärte das per Erkenntnis vom 28. Dezember 2006 für rechtswidrig. Aber Haider kam als Kärntner Landeshauptmann seiner Pflicht nicht nach, dieses Erkenntnis – damit es in Kraft treten konnte – im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Haider kam Pflicht nach

Der VfGH sandte ihm Mitte Jänner 2007 ein Mahnschreiben. Als auch das nicht fruchtete, drohte der damalige Präsident Karl Korinek Mitte Februar, beim Bundespräsidenten die Exekution zu beantragen. Das beeindruckte Haider dann offenbar: Kurz vor der im zweiten Mahnschreiben gesetzten Frist 23. Februar kam er seiner Pflicht zur Kundmachung nach.

Dass der VfGH eine Exekution seiner Erkenntnisse – wenn diese eine “Leistungspflicht” enthalten – über den Bundespräsidenten durchsetzen kann ist in der Verfassung geregelt. Laut Art. 146 Abs. 2 B-VG ist eine Exekution in diesem Fall “nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch die nach seinem Ermessen beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen”.

Wie genau das abläuft, wird man allerdings auch jetzt nicht verfolgen können. Denn nachdem der VfGH heute, Donnerstag, beim Bundespräsidenten die Exekution seines Erkenntnisses vom 3. März beantragt und dies bekannt gegeben hat, teilte das von Gernot Blümel (ÖVP) geführte Ressort umgehend mit, dass man der VfGH-Entscheidung jetzt “selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen” und noch heute die ausständigen Unterlagen ans Parlament schicken werde.

Zu dem Antrag beim Bundespräsidenten entschieden hat sich der VfGH, weil Blümel zwei Monate lang die VfGH-Entscheidung vom 3. März nicht umsetzte – und dem U-Ausschuss nicht, wie von der Opposition laut VfGH zu Recht verlangt, die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) zur Verfügung gestellt hat.

(bf/apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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