Das ist ein Unterüberschrift
In einer gemeinsamen Aktion bringt die Opposition im Nationalrat eine Ministeranklage gegen Gernot Blümel ein. Grund ist dessen Vorgehen im Skandal um Aktenlieferungen an den Ibiza-Ausschuss.
Wien, 10. Mai 2021 | Die drei Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS bringen nach dem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wegen der ausgebliebenen Aktenlieferung an den Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Ministeranklage ein.
Die Ministeranklage ist ein Instrument parlamentarischer Kontrolle über Organe der Exekutive. Verletzt ein Regierungsmitglied im Rahmen seiner Amstführung die Gesetze, kann der Nationalrat Anklage beim VfGH erheben. Kommen auch die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass Gesetze gebrochen wurden, verliert das angeklagte Regierungsmitglied sein Amt.
Blümels fortgesetzte Verweigerung der Aktenvorlage sei “offenkundig rechtswidrig” gewesen, heißt es im Antrag der Opposition, der ZackZack vorliegt: “Unter Anwendung des Art 142 Abs. 4 B-VG ist Bundesminister Mag. Gernot Blümel seines Amtes als Bundesminister für Finanzen mit sofortiger Wirkung zu entheben.”
Blümel missachte seit einem Jahr die Verfassung und seit Anfang März eine Anordnung des VfGH, kritisierte SPÖ-Klubvorsitzender Jörg Leichtfried. Dies sei ein “Tiefpunkt” türkiser Politik. “Regierungsmitglieder, die auf die Verfassung und unsere Gesetze vereidigt sind, müssen diese auf Punkt und Beistrich befolgen”, so Leichtfried. Ein Minister, der sich so verhält wie Blümel, sei daher rücktrittsreif.
Mit der Weigerung, das VfGH-Erkenntnis umzusetzen, habe der Finanzminister gegen die Verfassung verstoßen, betonte Nikolaus Scherak von den NEOS: “Das kann ein selbstbewusstes Parlament nicht hinnehmen.” Der VfGH soll jetzt die Möglichkeit bekommen, zu untersuchen, ob Blümel mit der verspäteten Lieferung der Akten an den Untersuchungsausschuss eine Gesetzesverletzung begangen hat.
Für den freiheitlichen Klubobmann Herbert Kickl ist das Maß, was Blümel anbelangt, “endgültig voll”. Blümel sei der erste Minister überhaupt, der es wagt, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu ignorieren. Nach so einem Verhalten könne man nicht zur Tagesordnung übergehen, argumentierte er: “Blümel hätte längst von sich aus den Hut nehmen müssen.”
Symbolischer Akt
Bereits am Freitag hatte der SPÖ-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss auf Journalistenfragen von “schärferen Maßnahmen” gegen Finanzminister Blümel gesprochen. Vorschläge dazu wolle er seinen Kollegen von den anderen Oppositionsparteien jedoch nicht über die Medien ausrichten.
Ob der VfGH der Rechtsansicht der Oppositionsparteien folgt, wird die Öffentlichkeit wohl nie erfahren. Dass es überhaupt zur Anklage kommt, ist unwahrscheinlich, denn dazu bräuchte es eine Mehrheit im Nationalrat und also die Stimmen wenigstens einer Regierungspartei.
(APA/tw)
Titelbild: APA Picturedesk