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»Wie auf Wahlplakat« – Medienanwalt zerlegt ORF-Sendung mit Schramböck

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»Wie auf Wahlplakat« – Medienanwalt zerlegt ORF-Sendung mit Schramböck

Die vom Schramböck-Ministerium produzierte ORF-Sendung hat parlamentarisch ein Nachspiel, wie die NEOS ankündigten. Laut Medienjuristen stellt die Ausstrahlung eine Imagepflege für die Ministerin dar, bei der die Moderatorin als Stichwortgeberin diene.

 

Wien, 21. Mai 2021 | Der ZackZack-Bericht über die vom Wirtschaftsministerium produzierte Sendereihe „Digital Austria“ im ORF hat Folgen. NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter kündigte im „Standard“ an, den Hintergründen via parlamentarischer Anfrage nachzugehen.

Derartige Sondersendungen, die für Brandstötter wie “Werbesendungen im ORF” aussähen, seien “auf vielen Ebenen problematisch, unter anderem, weil der Trennungsgrundsatz von Redaktion sowie Verlags- und Geschäftsangelegenheiten missachtet wird”. Brandstötter will von Ministerin Margarete Schramböck (ÖVP) Hintergründe zu den Kosten, der Produktion und der Entscheidung, die Sendung auszustrahlen, wissen.

Wie auf Wahlplakat

Laut Rechtsanwalt Alexander Koukal von der renommierten Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner (h-i-p) handle es sich bei der Sendung vom 17. Oktober 2020 um keine klassische Werbung. Sie schramme aber an der Grenze zur Imagewerbung, „wenn sie diese Grenze nicht bereits in einzelnen Teilen überschreitet“. Koukal, der betont, die Einschätzung aus Perspektive der Zuseherinnen zu geben, fällt ein klares Urteil: „Auf uns wirkt die vorliegende Sendung nicht wie eine reine Vermittlung von Information an die Allgemeinheit, wozu der ORF im Rahmen seines öffentlichen-rechtlichen Kernauftrags zweifelsohne verpflichtet ist“, so Koukal, der damit der Darstellung des ORF widerspricht.

„Vielmehr bietet die Sendung Frau Bundesministerin Schramböck eine Bühne, ihre Arbeit mit einem starken Bezug auf ihre Person in einem sehr guten Licht darzustellen.“

Immer wieder werde Ministerin Schramböck, Hauptgast der Sendung, als Akteurin angesprochen. „Kritische Fragen oder ein Nachhaken der Moderatorin sind uns an keiner Stelle der Sendung aufgefallen“, sagt Jurist Koukal, laut dem die Sendung keine konkreten Informationen über Maßnahmen liefere, da keine Details genannt würden. „Die Zuseher erhalten eine auf die Person Frau Schramböck fokussierte allgemeine Liste von Leistungen und Maßnahmen, wie es sie auch auf einem Wahlplakat geben könnte“, so die deutliche Kritik des Juristen.

Moderatorin als Stichwortgeberin

Auch Moderatorin Nina Kraft wird kritisiert. Eigentlich hätte sie in einer redaktionell entschiedenen Sendung – um eine solche soll es sich laut ORF-Generaldirektion handeln – die Aufgabe, kritische Fragen zu stellen. „Von einer redaktionellen Informations- oder Servicesendung darf der Zuseher unserer Meinung nach mehr als eine schlagwortartige Vorstellung von nicht näher definierten Projekten erwarten“, sagt Koukal und betont, dass es nach den Ausführungen von Ministerin Schramböck keine Rückfragen von Moderatorin Kraft, geschweige denn eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der vorgetragenen Maßnahmen gebe. Kraft erscheine als eine Art „Stichwortgeberin für die Präsentation durch die Bundesministerin“.

Aus dem Blickwinkel des durchschnittlichen Zusehers sei die Sendung „nicht geeignet zu informieren – sie tut dies auch nicht im Detail –, sondern sie pflegt das Image, insbesondere jenes von Frau BM Schramböck.“ Frau Schramböck könne selbstverständlich interviewt werden, bei der Sendung vom Oktober 2020 bekomme sie hingegen eine Plattform, „ihre Arbeit nach eigenem Drehbuch vorzustellen“. Auch bei geladenen Gästen wie UNIQA-Vorstand René Knapp sei eine solche Imagepflege erkennbar. Hier bleibe vor allem das Werbesujet des Versicherers in Erinnerung, nicht das Gesagte. Deshalb laute für Koukal das Urteil:

„Es ist das Ziel der Sendungsmacher und der auftretenden Akteure abzulesen, die Zuseher für ihre Maßnahmen zu gewinnen und Sympathie zu erzeugen.“

Anhaltspunkte für Entgeltlichkeit

Im Lichte der vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Rechtsprechung würden sich nach Ansicht des Juristen in der Sendungsgestaltung auch Anhaltspunkte für die rechtliche Annahme einer Entgeltlichkeit finden. Dabei komme es nicht darauf an, ob für die werbliche Erwähnung oder Darstellung konkret ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung (z.B. ein Zuschuss zur Produktion) vereinbart worden sei.

„Entscheidend ist nach der Rechtsprechung, ob diese Erwähnung oder Darstellung nach der Verkehrsauffassung üblicherweise gegen Entgelt erfolgt“. Für den Medienrechtler sei klar: Hätte ein Wirtschaftsunternehmen eine selbst produzierte Sendung mit derartigen Inhalten an den ORF herangetragen, wäre dafür üblicherweise ein Entgelt vereinbart worden.

Screenshot YouTube: Am Ende der Sendung erfährt der Zuseher, wer die eigentliche Produzentin ist.

ZackZack liegt ein minutiöser Regieplan des Wirtschaftsministeriums vor. Der ORF hatte demnach keinerlei Mitsprache bei der Produktion der Sendung, im Hintergrund war allerdings die ÖVP-nahe Agentur Gpk mit der Koordination betraut.

Gegen ORF-Gesetz verstoßen?

Sollte die Schramböck-Sendung (auch nur teilweise) als Werbung qualifiziert werden, hätte dies zahlreiche Folgen. Eine davon wäre, dass der ORF möglicherweise § 13 Abs. 1 ORF-Gesetz verletzt hätte, wonach Werbung als solche leicht erkennbar sein muss. Dies sei bei dieser Sendung eben nicht der Fall.

Die Frage, ob die Sendung als „Werbung“ im Sinn des ORF-Gesetzes eingestuft werden kann, hätte sich im Wege einer Beschwerde nach § 36 ORF-Gesetz an die KommAustria behördlich prüfen lassen, dafür sei allerdings die Zeit verstrichen. Eines sei aber klar: „Mit Sicherheit handelt es sich bei dieser Sendung nicht um das TV-Äquivalent zu einem Symposium oder einem Kongress zum Thema der Digitalisierung, wie das der ORF in seiner Stellungnahme beschrieben hat.“ Sollte es sich bei der Sendung im Auftrag des Ministeriums um Werbung handeln, würde der Bund als Träger zudem gegen das sogenannte „Kopfverbot“ nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verstoßen haben. In diesem Fall dürfte das Bild von Frau BM Schramböck nicht gezeigt werden – diese war aber Hauptgast der eigenen Sendung.

(wb)

Titelbild: Screenshot YouTube.

Autor

  • Ben Weiser

    Ist Investigativreporter und leitet die Redaktion. Recherche-Leitsatz: „Follow the money“. @BenWeiser4

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