Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurden die Ministeranklagen gegen Gernot Blümel und Margarete Schramböck abgelehnt.
Wien, 11. Juni 2021 | Die Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wurde am Donnerstag im Verfassungsausschuss abgeschmettert. Ein entsprechender Antrag von SPÖ, FPÖ und NEOS wurde mit den Stimmen von Türkis-Grün abgelehnt. Ebenso scheiterte die Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).
Kritik an Grüne
Blümel sollte nach Wunsch der Opposition wegen der verzögerten Aktenlieferungen des Finanzministeriums an den Ibiza-Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Bei Schramböck ging es um den “Flop” beim Kaufhaus Österreich. Bei einer Zustimmung zur Ministeranklage hätte der Verfassungsgerichtshof prüfen müssen, ob die Minister eine Gesetzesverletzung begangen haben.
“Dass Blümel ein Jahr lang den U-Ausschuss und den VfGH im Zusammenhang mit Aktenlieferungen missachtet hat, ist inakzeptabel und muss untersucht werden“, so SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried in einer Aussendung.
„Bei der Ministeranklage wird nicht vom Nationalrat Schuld ausgesprochen, sondern der VfGH um Prüfung gebeten, ob ein Regierungsmitglied rechtswidrig gehandelt hat; dagegen sollten ja auch die Grünen als vorgebliche Kontrollpartei nichts haben“,
kritisiert SPÖ-Leichtfried die grüne Blockade.
Blümel beschäftigt Schiedsstelle
Gernot Blümel sorgt zudem im Ibiza-U-Ausschuss für ein weiteres Novum. Die Opposition zieht vor die parlamentarische Schiedsstelle, um vier Fragen zu prüfen, die vom Verfahrensrichter nicht zugelassen wurden. Eine Handlung, die zwar in der Verfahrensordnung vorgesehen ist, jedoch bisher kaum unternommen wurde. Die Schiedsstelle besteht aus den Mitgliedern der Volksanwaltschaft und muss „zeitnah“ entscheiden.
Konkret geht es um zwei Fragen an Gernot Blümel und zwei Fragen an seinen ehemaligen Kabinettschef Bernd Pichlmayr. So wurde die Frage an den Finanzminister, ob ihn sein aktueller Kabinettschef in irgendeiner Art und Weise über seinen Beschuldigtenstatus informiert habe, abgelehnt. Zudem wurde die Frage, ob Blümel Wahrnehmungen zu Terminen im März 2019 bei Religionsgemeinschaften außerhalb der römisch-katholischen Kirche habe, nicht zugelassen. Das interessiert die Abgeordneten, weil das Kanzleramt im März eine Aufstellung steuerlicher Begünstigungen im Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften angefordert hatte.
Nun ist Blümel erneut in den U-Ausschuss geladen. Sollte die Schiedsstelle die Beschwerde für zulässig erachten, dürften die Fragen doch noch an den Finanzminister gerichtet werden.
(ot)
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