Zwar entspannt sich die Corona-Lage im Land zunehmend, dennoch wurden zahlreiche Regeln am Donnerstag bis Ende 2021 verlängert. Videokonferenzen bleiben weiterhin möglich.
Wien, 11. Juni 2021 | Der Verfassungsausschuss hat am Donnerstag die Verlängerung zahlreicher Corona-Gesetze im Verwaltungs-, Justiz- und Medienbereich bis Ende 2021 beschlossen. Die Regelungen wären mit Ende Juni ausgelaufen.
Videokonferenzen weiterhin möglich
Es geht etwa um den Einsatz von Videotechnologie bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Auflagen für Lokalaugenscheine und die Ermächtigung, Beschlüsse gegebenenfalls per Videokonferenz zu fassen. Davon sind etwa Gemeinderäte, der Ministerrat und diverse Gremien im Kommunikationsbereich wie der ORF-Stiftungsrat betroffen.
Die Verlängerung erfolgte mit breiter Mehrheit. Neben den türkis-grünen Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS den drei Sammelnovellen zu. Nur die FPÖ stimmte dagegen. FPÖ-Stefan kritisierte die Verlängerung, denn damit werde auch der Ausnahmezustand verlängert, für den aber epidemiologische Gründe nötig wären. Die FPÖ würde deshalb dafür plädieren, einzelne Punkte in das Dauerrecht zu übernehmen. Denn manches habe sich in der Praxis tatsächlich bewährt.
Die ÖVP sieht das anders. Laut Justizsprecherin Michaela Steinacker sei „die Pandemie noch nicht ganz vorbei“, weshalb die Verlängerung der Maßnahmen nötig sei. Auch die Grünen halten die Verlängerung für sinnvoll. Die NEOS sehen eine Übernahme ins Dauerrecht skeptisch. Es mache einen Unterschied, ob man sich physisch treffe oder nur über eine Kamera, meinte Nikolaus Scherak.
(ot/apa)
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