Verfolgung von Roadrunnern:
Um Teilnehmer illegaler Straßenrennen besser verfolgen zu können, bekommt die heimische Polizei insgesamt 37 PS-starke Fahrzeuge. Angekauft werden etwa Modelle von Audi S3, Golf GTI oder Seat Cupra.
Wien, 22. Juni 2021 | Die Roadrunner-Szene wird es in Zukunft schwerer haben, ungestraft davonzukommen. Denn die neuen PS-starken Autos der Polizei werden nicht den gängigen Zivilstreifenfahrzeugen entsprechen und somit von den Rasern nicht leicht als Polizeifahrzeuge erkannt werden. Auch die Verfolgung soll durch die Modelle von Audi S3, Golf GTI oder Seat Cupra leichter fallen. Die ersten Autos wurden am Dienstag in Wien übergeben.
Szene wächst
Die neuen Fahrzeuge haben zwischen 245 und 310 PS. In den vergangenen Jahren hat sich sowohl am Land als auch in der Stadt die Roadrunner-Szene entwickelt, mit leistungsstarken Fahrzeugen werden illegale Straßenrennen durchgeführt. “Die Corona-Pandemie hat den Zulauf zur Roadrunnerszene verstärkt. Junge Menschen wichen aufgrund notwendiger Schließungen von Nachtlokalen auf Parkplätze aus und kamen mit der Szene und ihren Protagonisten in Kontakt”, konstatierte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei der Übergabe der ersten Autos. Um auf die Veränderung reagieren zu können, sei nunmehr “der Ankauf von szenetypischen Fahrzeugen notwendig”.
Bis Mitte Juni sollen die 37 bestellten Fahrzeuge ausgeliefert sein. Sie sollen österreichweit wechselweise zum Einsatz gebracht werden. Die PS-starken Fahrzeuge werden vom Innenministerium geleast, der Kaufpreis würde ansonsten rund 1,5 Millionen Euro betragen.
Höhere Strafen für Raser
Erst vergangene Woche hat der Ministerrat das Raserpaket beschlossen, die Gesetzesnovelle soll mit 1. September in Kraft treten. Neu eingeführt wird, dass illegale Straßenrennen künftig als “besonders gefährliche Verhältnisse” bzw. Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft werden. Der Strafrahmen für Rasen wird auf 5.000 Euro verdoppelt, bisher waren es maximal 2.180 Euro. Ebenso verdoppelt werden die Entziehungszeiten des Führerscheins für Schnellfahrer. Die bisherigen Entzugszeiten von zwei Wochen werden auf ein Monat und von sechs Wochen auf mindestens drei Monate verlängert.
(apa/mst)
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