Blümel-Akten
Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch zur möglichen Exekution bei Finanzminister Gernot Blümel Stellung genommen. Der Ball liegt nun beim Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen.
Wien, 23. Juni 2021 | Am Dienstagabend gab sich der Finanzminister Gernot Blümel in der ZIB 2 noch siegessicher: Er habe bereits einen Einstellungsantrag des Exekutionsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Blümel behauptet, er habe bereits alle relevanten Akten an den Untersuchungsausschuss geliefert, die Opposition sieht dies anders. Einige Mails soll der Finanzminister vorenthalten haben.
VdB zuständig
Am Mittwochvormittag nahm nun der Verfassungsgerichtshof in einer Aussendung Stellung. Eingestellt wird das Exekutionsverfahren gegen den Finanzminister nicht. Der „VfGH hat keine weitere Zuständigkeit im Exekutionsverfahren.“ Der VfGH habe nicht die Stellung eines “betreibenden Gläubigers”, Entscheidungen über weitere Schritte lägen also bei Van der Bellen. Dessen Zuständigkeit sei mit dem Exekutionsantrag vom 5. Mai begründet worden. Er muss über die Aktenbeschaffung entscheiden:
„Die Exekution des in Rede stehenden Erkenntnisses ist gemäß Art. 146 Abs. 2 B‑VG nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch die nach seinem Ermessen beauftragten Organe durchzuführen; dabei kommt dem Bundespräsidenten ein weiter Handlungsspielraum zu. In diesem Zusammenhang obliegt es dem Bundespräsidenten allerdings auch zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zu setzen sind, um den vom Spruch des Erkenntnisses vom 3. März 2021, UA 1/2021, verlangten Zustand herzustellen.“
(bf)
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