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Wegen BMI-Pranger – Fußi-Erfolg gegen Nehammer

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Wegen BMI-Pranger – Fußi-Erfolg gegen Nehammer

Wegen BMI-Pranger

Rudi Fußi kann einen Erfolg gegen Karl Nehammer verzeichnen. Die Datenschutzbehörde hat eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung festgestellt, denn das BMI hätte seinen Namen nicht auf der Website veröffentlichen dürfen.

Wien, 24. Juni 2021 | Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) war nach einem Tweet des PR-Beraters und Talkshow-Hosts Rudi Fußi auf fast allen Kanälen ausgerückt. Demnach hatte Fußi in seinem Tweet, der am 13. Februar 2021 im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen veröffentlicht wurde, einen Vergleich zwischen der Intelligenz von Polizeihunden und den durchschnittlichen Mitarbeitern der Polizeidirektion Wien getwittert.

Nehammer hatte dies in einer APA-OTS angeprangert, aber auch auf dem Twitter-Kanal des Innenministeriums (BMI) und sogar auf der Startseite der Homepage des BMI. Mehrere Tage war dort zu lesen: Man prüfe rechtliche Schritte gegen Rudolf Fußi. Nehammer stellte Fußi öffentlich an den Pranger: “Sogenannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben.” Fußis Verhalten sei genau so gefährlich für das demokratische Zusammenleben wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten.

Fußi-Beschwerde wird Recht gegeben

Fußi legte bei der Datenschutzbehörde Beschwerde ein. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die mehrfache namentliche Nennung von ihm im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Straftat. Das BMI löschte nach und nach die Tweets sowie den Artikel auf der Homepage, jedoch vertrat das Ministerium nach wie vor die Meinung, dass die Veröffentlichung in Ordnung gewesen sei.

Nun wurde der Beschwerde Fußis stattgegeben, wie der “Standard” am Donnerstag berichtete: „Das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Geheimhaltung sei verletzt worden. Konkrete Auswirkungen hat der Entscheid aber nicht, denn das Ministerium habe sämtliche Inhalte ja bereits gelöscht.“

Das BMI nimmt in einer Stellungnahme den Bescheid zur Kenntnis. Fußis Anwältin Maria Windhager erwägt aber weitere Schritte gegen Innenminister Nehammer und sein Ministerium, eine Amtshaftungsklage könne sie sich vorstellen.

(bf)

Update am 24.06.21 um 16:48 Uhr: Der Tweet von Rudi Fußi wurde am 13. Februar 2021 im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen veröffentlicht.

Titelbild: APA Picturedesk

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