Zum dritten Mal musste sich Finanzminister Gernot Blümel dem Ibiza-U-Ausschuss stellen. Während der stundenlangen Befragung beantwortete Blümel fast keine Frage.
Analyse von Thomas Oysmüller
Wien, 24. Juni 2021 | Am Tag, an dem der Bundespräsident in einem beispiellosen Vorgang das Finanzministerium durchsuchen lässt, sitzt der Minister des Hauses, Gernot Blümel, zum dritten Mal im Ibiza-U-Ausschuss. Aber wer Demut oder gar Reue, weil der Bundespräsident tatsächlich Exekutionskräfte in sein Ministerium schicken muss, bei Blümel erwartet hatte, wurde enttäuscht.
Blümel-Auftritt
Stattdessen ging der Kurz-Intimus in die Offensive. Schon am Weg in den Ausschusssaal attackierte er vor Journalisten die Opposition. Diese würde rund um die Exekution „Falschmeldungen an Medien spielen“ und falsche Vorwürfe „konstruieren“.
Für einige Minuten blieb so manchem Beobachter in seiner einleitenden Stellungnahme die Spucke weg: Es sei die Opposition, die die „parlamentarischen Institutionen“ abwerte und den „politischen Diskurs zutiefst Schaden“ würde. Er selbst dagegen sei der „Verfassung zutiefst verpflichtet“ und habe „höchsten Respekt vor dem Parlament“.
Brisante Fragen, etwa was Kurz ÖBAG-Schmid „schulden“ könnte (Chatnachricht von Schmid an Kurz: „Du schuldest mir was“) oder zum massiv erhöhten Budget für Kurz („Kurz kann jetzt Geld scheißen“), beantwortete Gernot Blümel allesamt nicht. Auch zu Blümels Nachricht, dass „Mitterlehner keine Rolle“ mehr spiele, bekam der Ausschuss keine Antwort. Bei dieser Frage sprang ihm die ÖVP-Fraktion zur Seite und protestierte lautstark gegen die Zulässigkeit der Frage. Mit Erfolg. „Private Chatnachrichten“ würden von der Opposition laut Blümel ohnehin nur benutzt, um „wildeste Verschwörungstheorien“ zu spinnen. Auch zur Exekution und zur offensichtlichen Missachtung des VfGH durch den Minister entzog sich Blümel erfolgreich konkreten Antworten.
Blümels Show
Kurzer Rückblick: Bei Blümels erster Befragung tischte er dem U-Ausschuss 86 Erinnerungslücken auf. Bei seiner zweiten Befragung entschlug sich der Minister über 60 Mal. In der dritten Runde übertauchte Blümel die Befragung mit einer anderen, dreifachen Strategie.
So pochte er meistens auf die Unzulässigkeit der gestellten Frage, wo ihm die ÖVP-Fraktion, angeleitet vom „Spielmacher“ Sobotka, zur Seite sprang. Wenn das nicht möglich war, gab er zwar eine Antwort, allerdings meist per Themenverfehlung. Anstatt konkret die Frage zu beantworten, erzählte er dem Ausschuss Langatmiges und kaum Relevantes. Wenn das nicht half, erst dann griff er auf sein Entschlagungsrecht zurück. Das wurde durchaus oft bedient, allerdings nicht so oft wie bei seiner zweiten Befragung.
Lieferte er dem Ausschuss dann doch Antworten, was keine zehnmal während der stundenlangen Befragung geschah, hatte er meist „keine Wahrnehmungen“. Etwa bei der Frage, ob er Wahrnehmungen zur 30-prozentigen PR-Budget Erhöhung für das Kurz-Außenministerium habe. Oder was er zum „Gernot-Prinzip“ wisse, das im „Projekt Ballhausplatz“ erwähnt werde. Aber Blümel hatte „keine Wahrnehmungen“.
Was bleibt also vom dritten Blümel-Auftritt? Seine einleitende Stellungnahme, eine Liebeserklärung an die demokratischen Institutionen unterschied sich gänzlich zur stundenlangen Befragung. Er hat kein Interesse, dem U-Ausschuss bei der Aufklärung zu unterstützen. Zeigte er das in seiner ersten und zweiten Runde ganz deutlich, gab er sich bei der dritten Befragung kooperativer. Allerdings nur auf der Oberfläche.
Blümel hat den U-Ausschuss hinter sich. Aber er bleibt ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
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