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Strache-Prozess: WKStA läuft Gefahr, sich zu blamieren

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Strache-Prozess: WKStA läuft Gefahr, sich zu blamieren

Strache-Prozess:

Alle Welt hält HC Strache für schuldig. Aber juristisch ist die Anklage gegen ihn keine gemähte Wiese. Die WKStA könnte einen Bauchfleck hinlegen.

 

Thomas Walach

Wien, 09. Juli 2021 | Der Prozess gegen Ex-Vizekanzler Strache ist der erste, der aus den Ermittlungen im Ibiza-Komplex hervorgeht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Strache vor, er habe sich von seinem Freund Werner Grubmüller bestechen lassen und ihm bei dessen Geschäften zu helfen versucht. Dazu habe Strache für einen Initiativantrag im Gesundheitsausschuss gesorgt.

Damit die Anklage hält, muss die Staatsanwaltschaft drei Dinge beweisen:

1., dass Strache ein Geschenk angenommen hat.

2., dass Strache ein Amtsgeschäft vorgenommen hat.

3., dass beides in Zusammenhang steht.

1.

Beim ersten Punkt ist die Anklage schon teilweise gescheitert. Einer der Vorwürfe lautet, Strache habe sich auf einen Flug im Privatjet einladen lassen. Genüsslich präsentierte Rechtsanwalt Johann Pauer in seinem Plädoyer Textnachrichten, aus denen hervorgeht, dass Strache darauf bestand, für den Flug zu bezahlen. Der Pilot, der im Ermittlungsverfahren eindeutig zu Lasten Straches ausgesagt hatte, musste bei seiner Befragung durch Richterin Claudia Moravec-Loidolt zugeben, dass er sich im Datum des Fluges geirrt hatte – um zwei Jahre.

2.

Hat Strache ein Amtsgeschäft vorgenommen? Unklar. Eindeutig ist: Er wurde nicht als Abgeordneter tätig, brachte den Initiativantrag nicht ein. Die Staatsanwaltschaft sagt, er habe auf seine Parteifreunde Einfluss genommen, damit die es täten. Kann sein, aber stellt das ein Amtsgeschäft dar? Im Fall Thomas Schellenbacher hatte die WKStA noch genau umgekehrt argumentiert: Dass Strache als Klub- und Parteichef auf die Reihung der Wahlliste Einfluss genommen und dafür mutmaßlich Geld erhalten hatte, sei kein Amtsgeschäft und deshalb nicht strafbar. Was denn nun? Jedenfalls ist die Frage juristisches Neuland.

Und wieder hatte die WKStA Pech mit ihrer Zeugin, diesmal der FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch, die im Ermittlungsverfahren das eine und in der Hauptverhandlung das andere sagte. So auffällig sind die Wendungen, dass manche in der Justiz schon vermuten, Straches Anwalt und die Zeugen der Anklage wollten die WKStA absichtlich schlecht dastehen lassen.

3.

Zum dritten Punkt argumentiert Strache, dass die FPÖ zum Zeitpunkt des Antrags in Opposition und die Initiative daher aussichtslos war. Da ist was dran. Initiativanträge der Opposition sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden. Die Chance, dass aus ihnen ein Gesetz wird, ist gleich null. Warum sollte jemand dafür Geld bezahlen? Warum sollte die FPÖ für Spenden in Höhe von insgesamt 12.000 Euro so etwas machen? Und warum bestand Grubmüller darauf, offen zu spenden, also nicht am Rechnungshof vorbei zu stückeln, was damals noch möglich war? Die FPÖ weiß, wie man Spenden verheimlicht, das hat Strache auf Ibiza eindeutig klar gemacht.

Dass sich Strache für seinen Freund Grubmüller einsetzte, ist unbestritten. Aber dass er es für Geld tat, ist es nicht. Die Staatsanwaltschaft hat für diesen Zusammenhang bloß Indizien. Ob die jeden Zweifel der Richterin ausräumen können, ist fraglich.

Ein Freispruch für Strache wäre ein herber Rückschlag für die WKStA. Die hatte sich bereits mit der missglückten Razzia im BVT schwer blamiert. Nun braucht sie im Konflikt mit der ÖVP und Kanzler Kurz jedes bisschen Glaubwürdigkeit. Eine gescheiterte Anklage gegen Strache in der Causa PRIKRAF wäre nicht hilfreich, zumal es andere, vielleicht eindeutigere Causen gäbe – etwa mutmaßliche Untreue Straches gegenüber der FPÖ.

Titelbild: APA Picturedesk

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