Ein Gebäude, zwei Regeln
Selbes Haus, andere Maskenregel: Während für Mitarbeiter im Sozialministerium Maskenpflicht gilt, braucht es im Schramböck-Ministerium keine Maske.
Wien, 28. Juli 2021 | Sowohl das Wirtschafts- als auch das Sozialministerium residieren am Wiener Stubenring 1, im selben Haus. Doch Maskenpflicht gilt nur im Mückstein-Ministerium. Gegenüber der „Kronen Zeitung“ empört sich darüber nun ein Mitarbeiter.
Maske bei Mückstein, nicht bei Schramböck
Der Mitarbeiter tobt, die Regelung sei völlig „absurd“: Wir fahren im selben Lift, gehen dieselben Gänge entlang und sitzen Bürotür an Bürotür”. Ab dem Zeitpunkt, wo das Gebäude betreten wird, verlangt das Gesundheitsministerium die Maske. In Stiegenhäusern, Aufzügen, am Klo oder in der Teeküche. Am Arbeitsplatz darf die Maske dann jedoch abgenommen werden.
Das Wirschaftsministerium von Margarethe Schramböck (ÖVP) hat eine andere Hausordnung: Hier gilt die Maskenpflicht für jene, die kein 3-G nachweisen können, erklärt ein Ressortsprecher der „Krone“. Ob es Mitarbeiter gibt, die sich dem G-Regime verweigern und deshalb maskiert arbeiten müssen, ist nicht bekannt.
(ot)
Titelbild: APA Picturedesk