Ende der Unabhängigkeit?
Die nächste unabhängige Ermittlungsinstanz wurde von der ÖVP angegriffen. Nach der WKStA hat es diesmal die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) getroffen.
Wien, 03. August 2021 | Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sorgt sich um ihre Unabhängigkeit. Eine Gesetzesnovelle aus dem Wirtschaftsministerium verpflichtet die BWB zur Berichtspflicht an die ÖVP-Ministerin. Konkret hieß es in der ursprünglich vorgesehenen Gesetzesänderung vom 26. April:
„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat das Recht, sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unverzüglich und auf Verlangen schriftlich alle diesbezüglichen Anfragen zu beantworten, soweit dies nicht der Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde widerspricht.“
Widerstand gegen Berichtspflicht
Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Von der Opposition über Wettbewerbsexperten bis hin zur EU-Kommission hagelte es Kritik an den verpflichtenden Informationstransfer an das Schramböckministerium. Denn eine EU-Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat über eine Wettbewerbsbehörde verfügen muss, deren politische Unabhängigkeit sichergestellt ist. So merkte etwa die EU-Kommission an, dass man „besonders auf die korrekte Umsetzung der Unabhängigkeitsgarantien“ achte.
Die WKStA, die mit der BWB zusammenarbeitet, sorgt sich um die nötige Geheimhaltung in laufenden Verfahren: „Sollte zu befürchten sein, dass die BWB fortan alle ihr zur
Verfügung gestellten Informationen aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch dem mit
Strafsachen nicht befassten BMDW über dessen Verlangen jederzeit unverzüglich übermitteln
müsste, wäre das bestehende Vertrauensverhältnis in Leidenschaft gezogen.“ Die WKStA, die stets im Kreuzfeuer türkiser Kritik steht, befürchtet eine Erschleichung von Informationen der WKStA über die Berichtspflicht der BWB.
Auch die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS machten gegen die Novelle mobil, nachdem sich zuvor die Grünen schon nicht begeistert davon gezeigt hatten, im Ministerrat aber trotzdem dafür stimmten, wenngleich abgeschwächt. Die finale Fassung musste aufgrund des massiven Gegenwinds nämlich abgeändert werden. Die Berichtspflicht gilt auf dem Papier zumindest nun nicht mehr für laufende Ermittlungen. Zudem muss die BWB nicht „unverzüglich“ antworten, sondern „innerhalb angemessener Frist“.
Der Würgegriff der Ministerin besteht für die BWB aber dennoch: „
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Titelbild: APA Picturedesk