U-Ausschuss-Tapes, Teil 2:
Dreimal war Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in den Untersuchungsausschuss vorgeladen. ZackZack veröffentlicht die dritte Befragung des Finanzministers.
Wien, 12. August 2021 | Eine Woche vor der zweiten Ladung des Bundeskanzlers Sebastian Kurz musste Finanzminister Gernot Blümel Platz im Untersuchungsausschuss auf der Auskunftsbank Platz nehmen. Am 24. Juni 2021 war es bereits seine dritte Ladung, seine Auskünfte bei der ersten Befragung im Juni 2020 waren geprägt von 86 Erinnerungslücken. Bei seiner zweiten am 7. April 2021 war der Finanzminister bereits Beschuldigter und konnte so sich zu gewissen Themen entschlagen.
Bei seiner dritten Ladung, die ZackZack heute veröffentlicht, drehen sich die Fragen der Abgeordneten vor allem um die verzögerte Aktenlieferung des Finanzministeriums an den Untersuchungsausschuss. Der Finanzminister setzt auch in dieser Befragung auf die Möglichkeit der Aussageverweigerung – auch Entschlagung genannt. 33-Mal verwies der Finanzminister in der Befragung auf Paragraph 43 Absatz 1 Ziffer 1.
Aktenlieferung und Chats als Hauptthema der Befragung
Erst nach angedrohter Exekution des VfGH-Spruches durch den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen lieferte das Finanzministerium die relevanten Mails am 5. Mai an den Untersuchungsausschuss. Allerdings wurden die Mails in ausgedruckter Form in mehreren Karton geliefert. Die Opposition bemängelte, dass nicht alle Akten in dieser Charge geliefert wurden, Blümel behauptete es seien alle relevanten Akten gewesen. Van der Bellen veranlasste im Juni die Exekution durch eine Richterin des Wiener Straf-Landesgericht für Strafsachen.
Weitere Themen der Befragung: Chatnachrichten, wie etwa “Mitterlehner spielt keine Rolle mehr” und “Kurz kann jetzt Geld scheissen”.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den U-Ausschuss-Tapes und der Veröffentlichung.
(bf)
Titelbild: APA Picturedesk