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Ärztekammer will Impfpflicht für Neuanstellungen im Gesundheitsbereich

Ärztekammer will Impfpflicht für Neuanstellungen im Gesundheitsbereich

Neu eintretende Mitarbeiter im Gesundheitsbereich sollen voll immunisiert sein, fordert die Österreichische Ärztekammer.

 

Wien, 01. September 2021 | Mitarbeiter, die im Gesundheitssystem neu einsteigen, sei es in Alters- und Pflegeheimen, Spitälern oder anderen Gesundheitsbereichen, müssen gegen SARS-CoV-2 geimpft sein. Diese Forderung hat der Vorstand der Österreichischen Ärztekammer in einem Beschluss gefasst: „Mitarbeiter im Gesundheitsbereich arbeiten in einem sensiblen Bereich und stehen in der Verantwortung, ihre Patienten bestmöglich vor Infektionen zu schützen“, begründet ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres diese Entscheidung. Es müsse daher selbstverständlich sein, dass neue Mitarbeiter vollimmunisiert sind.

Die Stadt Wien hat für ihre rund 30.000 Bediensteten beim Wiener Gesundheitsverbund eine derartige Regelung für Neuanstellungen mit Juni 2021 bereits eingeführt.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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