Start News Gericht zu Rechtsextremen-Plakat: »Hängt die Grünen!« darf hängen bleiben

Gericht zu Rechtsextremen-Plakat: »Hängt die Grünen!« darf hängen bleiben

24
Gericht zu Rechtsextremen-Plakat: »Hängt die Grünen!« darf hängen bleiben

Gericht zu Rechtsextremen-Plakat:

Es ist ein Gerichtsurteil, das in Deutschland für kollektives Kopfschütteln sorgt. Das Plakat der rechtsextremen Kleinpartei „Der III. Weg“ mit der Aufschrift „Hängt die Grünen!“ ist erlaubt. Unter einer Bedingung.

 

Wien/Zwickau, 16. September 2021 | Im ostdeutschen Bundesland Sachsen wurden in den vergangenen Wochen Wahl-Plakate aufgehängt, die für einen fraktionsübergreifenden Sturm der Entrüstung sorgten. Die rechte Kleinpartei „Der III. Weg“, die 2013 aus einer Gruppe von völkischen Nationalisten, darunter ehemalige NPD-Mitglieder, Neonazis und Angehörige der 2014 vom bayerischen Verfassungsschutz verbotenen rechtsextremistischen Organisation “Freies Netz Süd”, gegründet wurde, plakatiert „Hängt die Grünen!“ In der Plakatecke darunter: „Wählt Deutsch!“

https://twitter.com/beolba/status/1435259987559915520

Gericht: Dürfen hängen

Neben Sachsen wurden die Plakate auch in München gesichtet, die Staatsanwaltschaft sah sie dort als “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten”, die Polizei hat sie entfernt. Die Stadt Zwickau in Sachsen wollte daraufhin die Plakate ebenfalls abnehmen. Die Begründung der Stadt ist, dass „der Slogan ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde“ ist. Ein Gericht behandelte daraufhin die Plakate und kam zu einem überraschenden Urteil.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied nämlich, dass die Plakate hängen bleiben dürfen und berief sich darauf, dass das Abhängen eine Einschränkung der Menschenrecht wäre. Hängenbleiben dürfen die Plakate allerdings nur unter einer Bedingung, die Plakate der rechten Kleinpartei dürfen nicht näher als 100 Meter an einem Grünplakat hängen. Durch die räumliche Trennung der Plakate sei, so die Begründung des Gerichtes, die Wahrnehmung “losgelöst” von der Partei, der vermeintlich gedroht werde, um  deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Deutsche Politiker zeigen sich von dem Urteil jedoch entsetzt.

Grüne kontern

Die Grünen Zwickau reagierten auf die Entscheidung des Urteils mit einem eigenen Plakat. Sie plakatieren nun: „Dieses Plakat hält die umliegenden 100 Meter nazifrei. Gern geschehen.“

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

24 Kommentare
Meisten Bewertungen
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare