Doch alles richtig gemacht? Sicher ist nur: die nächsten Instanzen warten schon. Sebastian Reinfeldt ordnet für ZackZack den Ischgl-Prozess ein.
Gastbeitrag von Sebastian Reinfeldt
Wien, 17. September 2021 | Der Kontrast könnte größer kaum sein: Im ehrwürdigen Justizpalast, im prachtvollen Neorenaissance-Stil erbaut, wirkt der Festsaal des Obersten Gerichtshof wie eine Schul-Turnhalle. Die Wände sind kahl und schmucklos, die Plastikstühle im Raum lassen diesen noch leerer wirken. Dazu passt sogar das Bösendorfer-Klavier, das die hilfreichen Geister für den heutigen Prozesstag ins hintere Eck geschoben haben.
Kein Gehör für die Opfer
Auch Kläger und Beklagte im ersten Ischgl-Verfahren agieren auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Hier die grauen Herren der Finanzprokuratur, die als Anwalt und Verteidiger der Republik ganz trocken meinen, aus dem Epidemiegesetz ließe sich gar kein individueller Schutz ableiten. (Mehr unter https://www.semiosis.at/2021/09/16/ischgl-prozess-so-verteidigt-sich-die-republik/).Und dort die Klagsvertreter, die mühsam und minutiös die Behördenfehler nachweisen. Und somit dem Leid der Opfer Gehör verschaffen. Verschaffen wollen. Denn genau dieses Gehör wird im Justizpalast voraussichtlich nicht mehr stattfinden.
Der renommierte konservative Journalist Hannes Schopf hatte, bereits pensioniert, den Tourismusort Ischgl zum Schifahren mit Freunden besucht. Das wurde ihm zum Verhängnis. Am 13. März verkündete Kanzler Kurz überraschend die Quarantäne über das Paznaun. Schopf musste mit seinen Freunden schnell das Tal verlassen. In der folgenden Tagen brachen Covid-Symptome aus und er verstarb alleine in einem Krankenhaus in Niederösterreich. Seine Hinterbliebenen, die Witwe und sein Sohn, klagen einen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Republik ein. Da die Behörden in Tirol und in Wien nicht alles richtig, sondern viel falsch gemacht haben, verlangen sie Schadensersatz. Heute wurde das erste Verfahren vor dem Wiener Landgericht verhandelt. 14 weitere Klagen anderer Geschädigter liegen vor und es sind auch schon Termine anberaumt. Diese werden höchstwahrscheinlich nach dem selben Schema wie heute ablaufen, auch wenn die Fälle jeweils anders gelagert sind.
Gericht will offensichtlich reine Rechtsfragen erörtern
Dass die Richterin im ersten Ischgl-Verfahren eingangs sogar vergaß, nach einem möglichen Vergleich zu fragen, ist bezeichnend für den ersten und möglicherweise zugleich letzten Prozesstag im Verfahren Schopf gegen die Republik Österreich. Das Gericht will offensichtlich nicht zwischen den Parteien ausgleichen, sondern lediglich reine Rechtsfragen erörtern. Damit folgt die Richterin Aigner klar der Verteidigungslinie der grauen Herren der Finanzprokuratur. Was als ein Zeichen gedeutet werden kann, dass sie dieser Linie auch ansonsten folgen wird – um dann abweisen. Oder: folgen wollte.
Denn am Verhandlungstag hat der Klägeranwalt Alexander Klauser wie ein Löwe für die Interessen der Klagenden gekämpft. Mit einer Reihe vorbereiteter Anträge, die allesamt protokolliert worden sind, machte er seine Linie überdeutlich: Die Behörden in Tirol haben falsch gehandelt: zu wenig, zu spät, zu schlampig. Um das beweisen zu können, benötigt der Klägeranwalt noch eine Reihe von Dokumenten und Aussagen. Es geht dabei etwa um Mitschriften aus den Sitzungen des zentralen SKKM-Krisenstabs oder aber um das Dokument, in dem Alles richtig gemacht– Sager Bernhard Tilg (Ex-Gesundheitslandesrat in Tirol) seine Agenden zur Epidemiebekämpfung auf den Verwaltungsleiter, Amtsdirektor Herbert Forster, übertragen hatte. Auch wollte Klauser wissen, was in den Köpfen derjenigen Tiroler Verantwortlichen vor sich ging, die wissentlich falsche Medieninformationen herausgegeben hatten.
Tendenz des Gerichts erkennbar
All dies fragte er in dieser Verhandlung nach, bei den grauen Herren der Finanzprokuratur. Doch diese schüttelten nur gelangweilt den Kopf. Antworten wollten sie nicht. Im Gegenteil, sie stellten die Zulässigkeit all dieser Fragen nach §184 ZPO in Zweifel. Über diese Zulässigkeit hat die Richterin während der Verhandlung noch nicht entscheiden. Sie ließ da lediglich eine Tendenz erkennen. Wenn sie nach erneutem Nachdenken die Zulässigkeit doch bejaht, dann müsste doch noch ein Beweisverfahren begonnen werden. Insgesamt scheint es rätselhaft, wie das Gericht Rechtsfragen klären will, ohne die Beweise über das Behördenversagen entsprechend zu würdigen.
Sicher scheint indes eines: Die nächsten Instanzen – das werden das Oberlandesgericht und dann der Oberste Gerichtshof sein – werden beschritten werden. Dies wird so lange gehen, so lange sich die Republik Österreich so verhärtet und, mit leicht anderen Worten, behaupten wird, man habe in Ischgl doch alles richtig gemacht.
Titelbild: Sebastian Reinfeldt zVg.