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Bank verweigert: Kein Konto für Franzosen, Holländer und Schweden?

Bank verweigert: Kein Konto für Franzosen, Holländer und Schweden?

Bank verweigert:

Die Bank will Ihnen kein Konto geben? Das kann an Ihrer Nationalität liegen. ZackZack berichtet über einen Einzelfall und widersprüchliche Auskünfte.

Wien, 22. September 2021 | Jean C. ist Franzose. Er lebt und arbeitet in Wien und ist mit einer Wienerin verheiratet. Kürzlich wollten er und seine Frau bei der Bank99 ein Konto eröffnen. Was für die meisten ein Routine-Akt ist, war für Jean C. (54) und seine Frau nicht möglich: Die „Bank99“ verweigerte ihnen, ein Konto zu eröffnen. Grund dürfte soll seine Staatsbürgerschaft sein.

Jean C. kam beim Versuch, online ein Konto zu eröffnen, nicht weiter:

Diese Fehlermeldung erscheint gleich nach dem zweiten Klick bei der Kontoanmeldung.

Also wurde C. in einer der Postfilialen, die berechtigt sind, ein Konto für die Bank99 zu eröffnen, vorstellig. Dort sprach er mit dem Leiter der Postfiliale: „Der war verwundert, dass es nicht geht. Dann hat er vor mir die Bank99 angerufen und nachgefragt“ – denn die Postfiliale kann zwar Konten für die Bank99 eröffnen, aber keine Auskünfte erteilen.

Kein Konto für Franzosen, Holländer und Schweden

„Nach dem Telefonat sagte er mir, dass er gerade erfahren habe, dass Franzosen, Holländer und Schweden kein Konto bei der Bank99 eröffnen können. Er wisse nicht, warum, er würde das auch komisch finden – aber es sei eben so.“

Ein Versuch bei der Online-Anmeldung bestätigt die mündliche Auskunft: Auch mit Staatsbürgerschaft „Schweden“ und „Niederlande“ ist die Kontoeröffnung nicht möglich.

Der Info-Flyer zum Basiskonto bei der Bank99 macht transparent, dass eigentlich „jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union (EU) aufhält“, unabhängig von seinem Wohnort das Recht habe, ein Basiskonto zu eröffnen.

Abgelehnt werden könne dies von der Bank nur, wenn der Kunde bereits ein Zahlungskonto bei einem österreichischen Kreditinstitut hat, ein Strafverfahren gegen ihn anhängig wäre oder er wegen einer Straftat verurteilt und die Verurteilung noch nicht getilgt ist.

Jean C. erzählt gegenüber ZackZack, dass keiner dieser Gründe tatsächlich zutreffe bei ihm, denn:

„Was ich betone: Die haben mich nie gefragt, ob ich ein Konto irgendwo anders habe. Ich glaube nicht, dass das ein Problem ist. Die Antwort war de facto, dass sie es sich aussuchen können.“

Dafür spricht auch die Auskunft des Postbeamten nach dessen Telefonat mit der Bank99, als er wortwörtlich weitergab, dass Franzosen, Schweden und Holländer kein Konto eröffnen könnten.

Keine Antwort auf die Frage: “Ist die französische Staatsbürgerschaft ein Grund?”

Jean C ließ nicht locker. Er habe drei Mal schriftlich nachgefragt – und jedes Mal eine „wischi waschi-Antwort, aber nie eine direkte Antwort auf meine Frage“ erhalten: „Bitte antworten Sie auf meine Frage. Ist die französische Staatsbürgerschaft ein Grund warum die Bank99 keinen Vertrag abschließen will?“

Die Antwort der Bank ist diesmal offenbar copy & paste, ein Einzeiler:

„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der geltenden Privatautonomie hat die bank99 AG das Recht, geschäftspolitische Entscheidungen dahingehend zu treffen, mit welchen Kunden ein Vertragsverhältnis begründet wird und mit welchen nicht.“

Aufgrund der geltenden Privatautonomie kann eine Bank sich ihre Geschäftspartner aussuchen. Eine Ausnahme ist, wenn jemand beispielsweise noch kein Konto hat – dann steht dieser Person ein sogenanntes Basiskonto zu, wie im Bild oben beschrieben.

VKI-Juristin: Es gilt Diskriminierungsverbot

Doch darüber hinaus gilt ein Diskriminierungsverbot – egal, um welches Konto es sich handelt, erklärt Beate Gelbman, Juristin und Leiterin der Abteilung Klagen beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), gegenüber ZackZack: “Ein Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, der ein Zahlungskonto in Österreich beantragt, darf vom Kreditinstitut nicht u.a. wegen seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.” Dieses Diskriminierungsverbot sei im Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) geregelt und gelte für alle Zahlungskonten, also nicht nur für die sogenannten Basiskonten.

Gerichtlich könne man allerdings nicht darauf verklagen, erläutert Gelbmann das Gesetz: Die Strafbestimmungen des VZKG sehen eine Strafe bei Diskriminierung nur im Falle des Basiskontos, nicht jedoch bei anderen Konten vor: „Das macht die Sache sehr zahnlos“, so die Juristin. Der VKI könne höchstens eine Unterlassungsklage starten, wenn sich mehrere Betroffene melden würden, so die Juristin.

 Widersprüchliche Auskunft der Bank99

Auf Nachfrage bei der Bank99 erhielt ZackZack widersprüchliche Auskünfte. Zunächst hieß es schriftlich, dass die Bank bei ihrem Angebot und der Vergabe von Konten „sämtliche gesetzlichen Anforderungen“ erfülle: „Im Speziellen auch die des Verbraucherzahlungskontogesetzes demgemäß eine Diskriminierung unter anderem aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes und des Geschlechts verboten ist“. Am Telefon meinte die Pressesprecherin schließlich, dass es sich wohl um ein „technisches Gebrechen“ handle, dass die Kontoeröffnung online für diese drei Staatsangehörigkeiten nicht möglich sei. Ganz anders als die Auskunft, die Jean C. erhalten hatte.

ZackZack konfrontierte die Pressestelle schließlich mit dem Widerspruch. Eine Antwort ist noch ausständig, nachdem die Pressesprecherin mehrmals um Fristverlängerung für eine Antwort bat. ZackZack bleibt dran.

(lb)

Titelbild: APA Picturedesk

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