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Digitale Überwachung am Arbeitsplatz – Chef is watching you

Digitale Überwachung am Arbeitsplatz – Chef is watching you

Chef is watching you

Microsoft Office als Überwachungstechnologie? Das ist nicht nur möglich, sondern auch Praxis. Eine neue Studie befasst sich erstmals für den deutschsprachigen Raum umfassend mit digitalen Überwachungstools am Arbeitsplatz.

Wien, 23. September 2021 | Wie weit ist die digitale Überwachung am Arbeitsplatz schon fortgeschritten? Weiter als man denkt, und oft bewegen sich die Chefs im rechtlichen Graubereich.

Gläserne Belegschaft

Eine 150 Seite starke Studie der NGO „Cracked Labs“ wurde im Rahmen des Projekts „Gläserne Belegschaft“ der Arbeiterkammer Wien und der österreichischen Gewerkschaften abgeschlossen. „Unternehmen können digitale Überwachung und Kontrolle nutzen, um Arbeit zu beschleunigen und zu verdichten, Freiräume einzuengen oder Beschäftigte leichter ersetzbar zu machen“, sagt der Studienmacher Wolfie Christl gegenüber “netzpolitik.org”.

Im deutschsprachigen Raum ist die Studie eine Neuheit: So werden auch einschlägige Überwachungstechnologien dokumentiert, die sich direkt auf die Beschäftigten auswirken. Außerdem zeigt die Studie, welche technischen Funktionen betriebliche Software bereitstellt und damit Daten der Beschäftigten verarbeitet werden.

Multis als Pioniere

Idealtypisch steht dafür der Multi-Konzern Amazon. Hier werden die Arbeiter offenbar akribisch kontrolliert, um zu verhindern, dass sie zu lange „inaktiv“ sind. Zalando legt nach: Mit dem Bewertungssystem Zonar sollten sich Tausende Mitarbeiter gegenseitig beurteilen. Auf Basis der Ratings der Kollegen wurde dann über weiteren Karriereverlauf entschieden, wie „netzpolitik.org“ die Studie zusammenfasst. Zalando musste aber zurückrudern: Nach einer Prüfung der Berliner Datenschutzbehörde änderte man das System.

Viele Systeme bewegen sich rechtlich in einem fragwürdigen Bereich. Zwar seien Kollektivvereinbarungen erlaubt, allerdings müssten solche Vereinbarungen „geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person“ enthalten, wie es im EU-Gesetz heißt.

Eine systematische Verhaltens- und Leistungskontrolle am Arbeitsplatz sei aber unzulässig, meint der Sprecher der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Simon Rebiger. Er meint, dass es rechtswidrig sei, E-Mail-Metadaten auszuwerten, Tastaturanschläge zu kontrollieren oder zu überwachen, ob Beschäftigte auf den Bildschirm schauen.

Microsoft Office als Überwachungstool

Für eine rigide digitale Kontrolle von Arbeitstätigkeiten brauche es nicht unbedingt GPS-Standorte oder andere detaillierte Verhaltensdaten, betont Christl. „Sobald zum Beispiel in eine App zur Aufgabenverwaltung oder Kundenabrechnung Informationen über die Beginn- und Endzeitpunkte von Arbeitsschritten eingegeben werden, und dazu vielleicht auch noch über die Art der durchgeführten Tätigkeiten und ihr Ergebnis, können weitreichende Leistungsauswertungen durchgeführt werden“, sagt der Datenforscher Wolfie Cristl.

Und vieles davon geht mit scheinbar harmloser Bürosoftware, etwa mit dem Office-Paket von Microsoft. Mit in der „Cloud“ liegenden Aktivitätsdaten wird die Arbeit in Word, Excel & Co. aufgezeichnet und kann ausgewertet werden. Durch eine öffentliche Intervention von Christl hat Microsoft bestimmte Überwachungsfunktionen mittlerweile eingestellt. Das Office-Paket kann aber weiterhin zur Produktivitätsbewertung von Mitarbeitern eingesetzt werden.

Das führt zu einem weiteren Problem: Oft wissen die Mitarbeiter gar nicht, ob sie überwacht werden. Beschwerden beim Datenschutzbeauftragen in Berlin kommen rund dreimal monatlich, richten sich aber kaum gegen systematische Missstände. Eine Lösung sei ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz, so die Berliner Behörde. Eine strukturelle Überwachung könne sich langfristig auf das gesamte Verhalten einer Person auswirken, dies sei im Konflikt mit der Freiheit und den Grundrechten der Betroffenen.

Die gesamte Studie finden Sie hier.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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