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Beugestrafe für Schelling im ÖVP-Untersuchungsausschuss

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Beugestrafe für Schelling im ÖVP-Untersuchungsausschuss

ÖVP-Untersuchungsausschuss

Weil sich Ex-Finanzminister wiederholt bei einer Frage entschlagen wollte, das aber nicht durfte, beantragte U-Ausschussvorsitzender Norbert Hofer eine Beugestrafe.

Wien, 06. April 2022 | Die Befragung im ÖVP-Untersuchungsausschuss, zu der Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling am Mittwoch geladen war, begann nicht angenehm für ihn. Nach mehr als einer Stunde konnte ihm nur eine einzige Frage gestellt werden, die er nicht beantworten wollte. Er entschlug sich so vehement, dass Vorsitzender Norbert Hofer (FPÖ) ihn warnte, er würde eine Beugestrafe bekommen. Trotzdem verweigerte Schelling eine Antwort.

Die Frage, um die es ging: Die Kosten für  die Öffentlichkeitsarbeit des Finanzministeriums seien vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2021 von drei auf 23 Millionen Euro gestiegen. Schelling solle erklären, warum weit mehr ausgegeben wurde, als budgetiert war.

Er will sich entschlagen, weil dieses Thema auch von Ermittlungen erfasst sei, die gegen ihn laufen. Das sei nicht so und eine Entschlagung daher nicht zulässig, so der Verfahrensrichter. Gegen Schelling wird im Zuge des Ibiza-Verfahrens/Causa Casinos/Steuercausa Wolf ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Die Antwort bleibt Schelling also schuldig. Daher wird Hofer eine Beugestrafe beim Verwaltungsgerichtshof (bis zu 1000 Euro) beantragen. Wenn man eine Aussage verweigern könnte, weil in Zukunft deswegen vielleicht gegen einen ermittelt werden könnte, dann könnte man keinen U-Ausschuss durchführen, ergänzt der Verfahrensrichter.

(sm)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Stefanie Marek

    Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.

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