Das ist ein Unterüberschrift
Der leitende Oberstaatsanwalt Johann Fuchs ist nicht mehr suspendiert. Er ist weiterhin wegen Falschaussage und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt.
Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft war erst vor zwei Wochen suspendiert worden. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hatte dies in ihrer vertraulichen Befragung im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss angekündigt. Die Begründung für die Suspendierung war die “Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens”. Doch nun urteilte das Gericht: “Die Suspendierung ist aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich.”
Vorwurf: Geheimnisverrat an Pilnacek
Im Ibiza-Ausschuss wurde er am 10. März 2021 gefragt wurde, ob er Aktenteile weitergegeben habe. Darauf erwiderte Fuchs unter Wahrheitspflicht sinngemäß, er könne sich daran nicht erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen.
Fuchs wird vorgeworfen, dem einst mächtigen, mittlerweile ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine “Presse”-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt – deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt. Für Fuchs gilt die Unschuldsvermutung.
(sm/apa)
Titelbild: APA Picturedesk