Start Bericht Ukraine: Todesstrafe für zwei Briten und einen Marokkaner in Donezk

Ukraine: Todesstrafe für zwei Briten und einen Marokkaner in Donezk

Ukraine: Todesstrafe für zwei Briten und einen Marokkaner in Donezk

Ukraine:

Zwei Briten und ein Marokkaner sind in der von pro-russischen Separatisten kontrollierten Donezk-Region zum Tode verurteilt worden. Sie hatten in der ukrainischen Armee gekämpft, sind nun aber als Söldner verfolgt worden.

Donezk/Moskau/London, 10. Juni 2022 | Das Oberste Gericht der separatistischen Donezker Volksrepublik (DVR) hat drei ausländische Kämpfer zum Tode verurteilt: Zwei Briten, die laut Medienberichten schon vor dem Krieg in der Ukraine gelebt und auch dort geheiratet hatten, und ein Marokkaner. Sie hatten in der ukrainischen Armee gekämpft und waren in Mariupol gefangen genommen worden. Dadurch wären sie als Kriegsgefangene vom Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen geschützt.

Sie dürften also nicht dafür bestraft werden, dass sie an den Kampfhandlungen Teil genommen haben. Ihre Gefangenschaft darf ebenfalls nicht zur Bestrafung dienen, sondern dazu, sie davon abzuhalten, weiterhin an den Kämpfen teilzunehmen. Die drei Männer sind nun aber als Söldner zum Tode verurteilt worden.

Berufung möglich

Der Prozess hatte am Mittwoch unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Den Angeklagten werden Handlungen zur gewaltsamen Machtergreifung vorgeworfen. Laut Gericht haben die Angeklagten “ihre Schuld gestanden”. Einer der Männer habe zudem “zugegeben, in Terroranschlägen geschult worden zu sein”. Die Todesstrafe werde für “alle Verbrechen zusammengenommen” verhängt, heißt es laut der russischen Nachrichtenagentur Tass in der Urteilsbegründung.

Laut Medienberichten könnte die Hinrichtung durch Erschießen vollzogen werden. Die Angeklagten können innerhalb eines Monats gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Die britische Außenministerin Liz Truss spricht von einem Scheinprozess ohne jegliche Legitimität.

Dziedzic: „Völkerrechtlicher Dammbruch“

Die russische Führung hatte in der Vergangenheit mehrfach erklärt, Ausländer generell als Söldner zu betrachten. Sie würden nicht als Kombattanten gelten und auf sie würden auch nicht die internationalen Gesetze zum Schutz von Kriegsgefangenen angewendet, drohte jüngst der Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums, Igor Konaschenkow.

Für die außenpolitische Sprecherin der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, bedeutet das Urteil einen “völkerrechtlichen Dammbruch”. Alle Kriegsgefangenen seien ungeachtet ihrer Nationalität nach den Genfer Abkommen zu behandeln, konstatierte sie.

(apa/pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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