Weinbau-Wirbel um Landesrat und Sigi Wolf
Ein Telefonat zwischen dem steirischen ÖVP-Agrarlandesrat Hans Seitinger und Investor Siegfried Wolf sorgt für Wirbel. Seitinger empfahl Wolf vor einem neuem Gesetz eine rasche Beantragung seines gewünschtem Weinbaukontingent.
Graz/ Wien, 06. Juli 2022 | Seitinger soll dem Unternehmer im Februar 2020 geraten haben, schnellstens sein gewünschtes Kontingent für ein Weinbaugebiet von rund 5,7 Hektar zu beantragen, weil das mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes nicht mehr möglich sein werde, hieß es am Mittwoch in der “Kleinen Zeitung”. Die Staatsanwaltschaft sah keinen strafrechtlichen Verstoß.
Seit 2019 arbeitete das Land Steiermark an neuen Regeln für den Weinbau: Die Kontingente für neu ausgepflanzte Weingärten sollten auf maximal zwei Hektar pro Antragsteller beschränkt werden. Wer also mehr als zwei Hektar anpflanzen wollte, sollte sich damals sputen. Bereits im Oktober 2019 lief die Begutachtungsfrist für das Gesetz aus. Im Februar 2020 stand es dann kurz vor der Umsetzung. Wie die Staatsanwaltschaft Graz gegenüber der APA bestätigte, gab es in diesem Zeitraum ein Telefonat zwischen Seitinger und Wolf – ein “Zufallsfund”, der der Staatsanwaltschaft zugetragen worden sei.
“Werde Novelle zurückhalten”
Bei dem Gespräch empfahl Seitinger Wolf schnell den Antrag zu stellen. Er, Seitinger, “werde die geplante Novelle des Weinbaugesetzes noch zurückhalten”, zitierte die “Kleine Zeitung” die Staatsanwaltschaft Graz. Die Ankläger prüften 2020 einen Anfangsverdacht, doch kamen zu dem Schluss, dass es keine strafrechtliche Verfehlung gab. Daher wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der entsprechende Vorhabensbericht wurde an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Von dieser gab es daraufhin keine gegenteilige Rückmeldung.
Aus dem Büro von Seitinger wurde das Telefonat am Mittwoch ebenfalls bestätigt. Fakt sei aber, “dass es in dieser Angelegenheit weder ein juristisches, noch ein moralisches Fehlverhalten von Landesrat Seitinger gab, zumal in der Entstehung dieser Novelle mit unzähligen Weinbauern gesprochen wurde”, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Zudem wurde betont, dass der angesprochene Gesetzgebungsprozess ohne Verzögerungen durchlaufen sei. Das Gesetz wurde nach den diversen Stationen in der Regierung und im Ausschuss des Landtags letztlich im September 2020 im Landtag beschlossen. Das Vorgehen von Seitinger sei “rechtlich korrekt” gewesen.
KPÖ: “Schiefe Optik”
Die KPÖ Steiermark dagegen sprach von einer “sehr, sehr, schiefen Optik”: “Ein Landesrat, der sich persönlich um die wirtschaftlichen Interessen eines Multimillionärs kümmert – ein Paradebeispiel, für wen die ÖVP in Wahrheit Politik macht. Die Volkspartei offenbart sich wieder einmal als Dienstleister der Reichen”, so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler. NEOS-Klubobmann Niko Swatek sagte: “Es darf keine Sonderbehandlung für ÖVP-Freunde geben. Seitinger muss seine Telefonliste offenlegen.” Und auch die Grünen forderten eine “Offenlegung der Gesprächsprotokolle”. Kontrollsprecher Lambert Schönleitner meinte: “Wenn die Staatsanwaltschaft gegen ein Regierungsmitglied tätig wurde, können wir nicht zur Tagesordnung übergehen.” Eine zeitnahe parlamentarische Initiative wurde in Aussicht gestellt.
(apa/bf)
Titelbild: APA Picturedesk