Ein VW-Mitarbeiter wollte in Zusammenarbeit mit der Konzern-Tochter Audi nicht, dass ihm gegenüber geschlechtergerechte Sprache verwendet wird. Er klagte und verlor in erster Instanz.
Ingolstadt, 29. Juli 2022 | Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den deutschen Autohersteller auf Unterlassung verklagt.
Kein Unterlassungsanspruch
Der Kläger hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich (“Mitarbeiter_innen”) nutzen. Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers.
Kläger schließt weitere Schritte nicht aus
Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte. Der Kläger kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. “Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus”, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln.
(apa/red)
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