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Kogler forderte bisher 81.700 Euro Förderung von ÖVP-Teilorganisationen zurück

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Kogler forderte bisher 81.700 Euro Förderung von ÖVP-Teilorganisationen zurück

Das Ministerium von Vize-Kanzler Werner Kogler hat bisher 81.700 Euro im Rahmen des NPO-Fonds von ÖVP-nahen Organisationen zurückgefordert. Darunter auch der Seniorenbund Vorarlberg.Weitere Vereine werden noch geprüft, ob sie Teilorganisationen der ÖVP sind.

Wien, 29. Juli 2022 | Seit dem Frühjahr 2020 können Non-Profit Organisationen aus dem bei Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) angesiedelten NPO-Fonds Mittel beantragen, um besser durch die Coronakrise zu kommen. Parteien und ihre Teilorganisationen sind von diesem Topf eigentlich ausgeschlossen, dennoch haben mehrere ÖVP-nahe Organisationen davon profitiert. Im Rahmen einer Prüfung hat Kogler bisher 81.700 Euro zurückgefordert, hieß es in einer Aussendung am Freitag.

Das Kogler-Ressort hatte die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) damit beauftragt, genauer zu prüfen, ob Fördernehmer, die formal gemeinnützige Vereine sind und damit die Antragsvoraussetzungen erfüllen, laut Parteiengesetzes nicht trotzdem Teil einer Partei und damit vom Fonds auszuschließen sind. Üblicherweise erfolgen solche genaueren Prüfungen stichprobenartig bzw. nach Hinweisen.

Ein Großteil der Prüfungen – etwa zu drei Seniorenbund-Landesorganisationen in Oberösterreich, Kärnten und Tirol – läuft noch. Auslöser der tiefer gehenden Prüfungen war eine NEOS-Anfragebeantwortung, die u.a. eine umstrittenen Förderung in Höhe von fast zwei Mio. Euro an den oberösterreichischen Seniorenbund gezeigt hat. Erste Ergebnisse liegen allerdings vor.

“Seniorenbund Vorarlberg” muss zurückzahlen

Der “Seniorenbundes Vorarlberg” konnte laut Aussendung in seinen Stellungnahmen nicht darlegen, dass eine von ihm getrennte Teilorganisation der ÖVP existiert und eigenständig wirtschaftlich tätig ist. Das Ministerium hat deshalb den gesamten Förderbetrag in Höhe von rund 24.700 Euro zurückgefordert.

Bei den “Seniorenbund”-Landesorganisationen Oberösterreich, Kärnten und Tirol war noch keine abschließende juristische Beurteilung möglich, die Prüfung des Vereins “ab5zig (Wiener Seniorenbund)” befindet sich laut Aussendung noch in einem früheren Stadium. Die übrigen vier Seniorenbund-Landesorganisationen haben laut einem Ressortsprecher keine Förderung aus dem NPO-Fonds beantragt.

“Jungbauernschaft/Landjugend” muss 57.000 Euro zurücküberweisen

Acht Ortsvereine der “Jungbauernschaft / Landjugend” müssen zudem die Förderung komplett zurückzahlen, “da aufgrund komplett fehlender Rückmeldungen ein Verstoß gegen die vertragliche Verpflichtung zur umfassenden Mitwirkung bei Kontrollen vorliegt”. In Summe geht es dabei um fast 57.000 Euro. Die Prüfung der Vereine der Tiroler “Jungbauernschaft / Landjugend” ist größtenteils noch nicht abgeschlossen.

Unterdessen haben laut Aussendung mittlerweile die letzten Ortsgruppen der Jungen Volkspartei und des Wirtschaftsbundes die erhaltenen Förderungen zurückgezahlt, es ging bei den zwei JVP- und einer Wirtschaftsbund-Ortsgruppe um insgesamt knapp 16.300 Euro.

ÖVP-nahe Studienvertreter kein Teil der ÖVP

Bei den ÖVP-nahen Studierendenvertretern der “Aktionsgemeinschaft” und der ÖVP-nahen Schülervertetung der “Schülerunion” samt deren Teilvereinen handelte es sich hingegen laut Prüfergebnis nicht um Teilorganisationen der ÖVP im Sinne des Parteiengesetzes, diese dürfen demnach Förderungen aus dem Fonds beziehen.

Andere Organisationen wurden mangels Hinweises auf einen Status als Teilorganisation einer Partei nicht genauer überprüft. Bisher wurden laut Ministerium rund 55.000 Anträge an den NPO-Fonds bewilligt und mehr als 755 Mio. Euro ausbezahlt. Die Anträge von ÖVP-nahen Organisationen stellten dabei eine Besonderheit dar. Aus dem Umfeld der anderen Parteien gab es laut Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage so gut wie keine solchen Förderansuchen.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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