ÖVP-Umfragen-Affäre:
Die Meinungsforscherin Sabine Beinschab ist Kronzeugin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – “vorläufig” und vorerst auch nicht für den gesamten Ermittlungskomplex rund um die ÖVP-Umfragen- und Inseraten-Affäre.
Wien, 03. August 2022 | Der Meinungsforscherin Sabine Beinschab ist in den Ermittlungen rund um die ÖVP-Inseraten-Affäre der Status einer Kronzeugin gewährt worden. Das gilt zumindest im Zusammenhang mit diversen Studien-Aufträgen und Beinschabs Geschäftsbeziehungen mit Sophie Karmasin. Das berichtete am Mittwoch zuerst „Der Standard“, der die entsprechende Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) an Beinschabs Anwältin zitiert. Beinschab hatte im März darum angesucht, durch ihre Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft nicht strafrechtlich verfolgt zu werden.
Entscheidung bei Inseraten noch ausständig
Aus der Mitteilung der WKStA vom 2. August, von der „Dossier“-Journalist Ashwien Sankholkar einen Ausschnitt auf Twitter teilte, geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft Beinschab „vorläufig“ nicht strafrechtlich verfolgen wird. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung demnach damit, dass Beinschab durch ihre Aussage neue Beweismittel und Tatsachen beigetragen hat. Sie habe etwa „detailliert die konkreten Abläufe sowie die Verrechnung im Zusammenhang mit den Studien“ geschildert.
Die Affäre rund um mutmaßlich gekaufte Studien und geschönte Umfragen wie Inseratebuchungen zugunsten der ÖVP ist allerdings komplex. Während Beinschab im Ermittlungsstrang rund um Studien nun Kronzeugin ist, muss das für den Inserate-Ermittlungsstrang noch geprüft werden. „Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zum derzeit noch nicht entscheidungsreifen Faktenkomplexes Inserate“ soll noch einmal geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus gegeben sind, schreibt die WKStA.
Kronzeugenstatus war fraglich
Nach der Hausdurchsuchung bei der ÖVP war die Meinungsforscherin Sabine Beinschab am 12. Oktober 2021 vorübergehend festgenommen worden. Sie soll im Vorfeld Daten von der Festplatte ihres Computers gelöscht haben. Nach ihrer Vernehmung wurde sie am 14. Oktober wieder enthaftet. Kurz darauf wurde bekannt, dass sie sich als Kronzeugin zur Verfügung stellen wolle, im Austausch gegen Straffreiheit.
Es war aber bis zuletzt nicht sicher, dass dieser Status für sie infrage kommt. Denn Kronzeugen können Personen in der Regel dann werden, wenn die Ermittlungen in ihrem Fall sehr am Anfang stehen. Sie müssen ihre Aussage außerdem machen, ohne dass Zwangsmaßnahmen angewandt worden sind.
Für Sabine Beinschab, Sophie Karmasin und alle anderen Beschuldigten in der Causa gilt die Unschuldsvermutung.
(pma)
Titelbild: APA Picturedesk