VGT zeigt Schweinebetrieb an
Dem VGT wurde Material zugespielt, das zeigt, wie groß das Leid von Schweinen auf Vollspaltenböden ist. Es wurde Anzeige gegen einen südsteirischen Betrieb gestellt. Der Fall könnte, so der Verein, zum Präzedenzfall werden.
Wien, 28. Oktober 2022 | Schwarz auf Weiß steht es seit 1. September in der Tierhaltungsverordnung: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch liegen können.“
Erst diese Woche veröffentlichte der “Verein gegen Tierfabriken” (VGT) Fotos und Videos aus einer Schweinemast mit ca. 1.000 Tieren im Bezirk Leibnitz in der Südsteiermark. Das zugespielte Material zeigt, wie Schweine auf Vollspaltenboden ohne jede Stroheinstreu leben müssen. Die verletzten Tiere werden augenscheinlich nicht tierärztlich versorgt.
Blutige Beine
In dem Video zu sehen: Viele der Schweine weisen blutige Stellen an den Beinen auf, sie haben geschwollene Gelenke und große Schwielen. Laut VGT sei das insbesondere auf die Beschaffenheit des Spaltenbodens zurückzuführen, auf dem die Tiere nicht ohne Lädierung liegen können.
Bei dem Betrieb, von dem die aktuellen Videos und Fotos vorliegen, handelt es sich um einen einstreulosen Vollspaltenbodenbetrieb. Nun hat das Tierschutzpaket der Regierung erst unlängst eine neue Vorschrift eingeführt, die ab 1. September 2022 in Kraft getreten ist. Die Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung normiert in Punkt 2.1 klar, dass es einen eigenen Liegebereich für Schweine geben muss. Dieser muss einerseits physisch angenehm sein, und andererseits ausreichend groß, sodass alle Tiere darauf gleichzeitig nebeneinander liegen können.
“Wenn der Gesetzgeber von physisch angenehmem Liegebereich spricht, dann kann er nicht gemeint haben, dass man keinen eigenen Liegebereich vorsieht, oder dass man die Schweine einfach auf steinharten, scharfkantigen Betonspalten liegen lässt”, lässt sich der VGT zitieren. Es müsse einen weiteren Bereich geben, der mit weicher Einstreu versehen ist und noch einmal so groß, wie eine bisherige Vollspaltenbucht.
Dem VGT wurde Material zugespielt, das zeigt, wie groß das Leid der Tiere auf Vollspaltenböden ist. (C) VGT
Anzeige erstattet
Der VGT hat nicht nur Anzeige erstattet und gefordert, dass der gesetzeskonforme Zustand hergestellt und den Schweinen eine eigene Liegefläche geboten wird. Laut dem Tierschutzverein könnten die Zustände im aufgedeckten Betrieb auch zum Präzedenzfall werden. Entscheiden müsste hier der Verwaltungsgerichtshof. Würde dieser nämlich auf die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung pochen, könnte der Vollspaltenboden “viel früher als 2040 in den Mistkübel der Geschichte verbannt” werden, so der VGT.
Obmann Martin Balluch kommentiert: “Die Behörde ist von dem Missstand informiert. Wir sind gespannt, welche Ausrede diesmal wieder herhalten muss, um die gesetzliche Bestimmung zu biegen und umzuinterpretieren, sodass die Schweine im Regen stehen gelassen werden können und sich nichts für sie ändert.”
(red)
Titelbild: VGT