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3G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen fällt

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3G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen fällt

Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen fällt ab morgen, Freitag.

Wien, 15. Dezember 2022 | Eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll noch am Donnerstag kundgemacht werden, kündigte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung an. Weiter aufrecht bleibt dagegen die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen. Einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen dürfen strengere Maßnahmen vorsehen.

Maskenpflicht bleibt

Begründet wird die Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort würden neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar. “Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.

Darüber hinaus sei die andauernde Testpflicht für das Personal oft eine Belastung gewesen, argumentiert man weiter. Zusätzlicher Aufwand sei durch die Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen entstanden.

Gültig ist die neue Verordnung bis Ende Februar. Sollte sich an der derzeitigen Corona-Situation etwas ändern, sei aber eine Neufassung der Verordnung jederzeit möglich, so Rauch.

(bf/apa)

Titelbild: ZackZack / Christopher Glanzl

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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