Start News Strafrechtsexperte: »Bis zur Weltspitze fehlt noch was«

Strafrechtsexperte: »Bis zur Weltspitze fehlt noch was«

Strafrechtsexperte: »Bis zur Weltspitze fehlt noch was«

Die Regierung lobt die Verschärfungen des Korruptionsstrafrechts als „strengstes Antikorruptionsgesetz der Welt“. Wirtschaftsstrafrechtsexperte Georg Krakow kritisiert Schwachstellen.

Wien, 14. Jänner 2023 | Am Donnerstag hat die Regierung das angeblich schärfste Korruptionsstrafrecht der Welt präsentiert. Transparency International Austria (TI Austria) hat in einer Aussendung von Freitag festgestellt: „Bis zur Weltspitze fehlt jedoch noch ein ordentliches Stück.“ Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, weise aber auch einige Schwachstellen auf, wird Wirtschaftsrechtsexperte Georg Krakow in der Aussendung zitiert. Der Entwurf kann nun acht Wochen lang begutachtet und Anmerkungen eingebracht werden.

Krakow: Amtsantritt-Bedingung „kann ich nicht nachvollziehen“

Die Regierung sieht vor, dass Mandatskauf künftig strafbar ist, mit der Einschränkung, dass er erst dann als vollzogen gilt, wenn die betroffene Person auch tatsächlich das betreffende Amt antritt. „Das ist ein aleatorisches Element, was ich nicht nachvollziehen kann“, so Krakow gegenüber ZackZack. Schließlich setze man die verpönte Handlung in der Erwartung, dass die Person gewählt würde. TI befürchtet, dass begangene aber erfolglose Kandidatenbestechung straflos bleiben könnte.

In der Begutachtungsphase wird TI sich auch noch kritisch dazu äußern, dass strafbar sein soll, wenn jemand Vorteile dafür annimmt und dafür ein „pflichtwidriges Amtsgeschäft“ verspricht. TI fordert: Auch „normale“ Amtsgeschäfte sollten nicht gekauft werden dürfen.

Schlupfloch Vereine

Ein weiterer Kritikpunkt von TI: Das Schlupfloch, Amtshandlungen über den Umweg von Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen zu kaufen werde nicht beseitigt. Der neue Entwurf sieht vor, dass Geldflüsse über Vereine in Richtung von Amtsträgern auch dann strafbar ist, wenn enge Angehörige dort „bestimmenden Einfluss“ haben. Bisher waren solche Geldflüsse nur strafbar, wenn die betreffende Person selbst tonangebend im Verein war.

Offene Baustellen

TI richtet in der Aussendung den Scheinwerfer auch noch einmal auf jene Vorhaben der Regierung, die ebenfalls gegen Korruption und für Transparenz entscheidend sind. „Transparency fordert nun weitere Schritte, um an die Weltspitze zu kommen“, heißt es. Die NGO fordert die Einrichtung der versprochenen Generalstaatsanwaltschaft, damit nicht mehr das Justizministerium an der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften steht. Außerdem fordert die Organisation, das ebenfalls versprochene Gesetz zur Informationsfreiheit auf den Weg zu bringen, ein neues Lobbying-Gesetz und den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern.

(pma)

Titelbild: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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