Ein Syrer wurde 2018 als glühender IS-Anhänger in Salzburg verurteilt. Nun kam er diese Woche nach ZackZack-Informationen frei. Der 31-Jährige wollte 2023 freiwillig nach Syrien zurückkehren, was jedoch abgelehnt wurde.
„Die Botschaft des ,Islamischen Staates‘ ist klar: Das Feuer des Krieges wird nie gelöscht sein außer mit eurem Blut.” Die Äußerungen, die Adib D. im November 2018 gegenüber dem Landesgericht Salzburg tätigte, klangen selbst für angeklagte Terror-Beschuldigte heftig. Stolz und unverblümt gab der Syrer in seinem damaligen Prozess jahrelange Propagandatätigkeit für die Terrormiliz IS zu und kassierte ein dementsprechend saftiges Urteil – sieben Jahre Haft.
Nach ZackZack-Informationen kam der heute 31-Jährige nun Anfang der Woche, nach Verbüßung der gesamten Haftdauer, frei. Auf Nachfrage wird das vom Sprecher der Justizanstalt Hirtenberg, Peter Ungerhofer, bestätigt.
Die Enthaftung ist insofern brisant, weil D. vor kurzem erneut in Wiener Neustadt vor Gericht stand. Wegen mutmaßlicher, wiederholter IS-Propagandatätigkeit war er von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. In seiner Zelle waren ein Speichermedium und Notizblöcke mit extremistischem Inhalt gefunden worden. Vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung sprach ihm das Gericht erst vor zwei Wochen, am 27. November, aber frei.
Derad: Nach wir vor radikalisiert
Der Syrer, der 2013 mit seiner Familie aus Aleppo in die Türkei flüchtete, allein Richtung Großbritannien weiterreiste und am Weg in Salzburg “steckenblieb”, erhielt hier Asyl. D. soll sich dann erst in Österreich über Online-Kanäle radikalisiert haben. Der frühere Informatikstudent war dann sogar für die IS-Nachrichtenagentur Amaq tätig, die beispielweise nach Terroranschlägen Bekennerschreiben verbreitet. Im Dezember 2017 wurde er verhaftet, ein Jahr später verurteilt. Rund 40.000 Fotos, Videos und Grafiken hatte die Salzburger Staatsanwaltschaft in der Anklage zusammengetragen.
Im Gefängnis wurden beim Verurteilten über die Jahre weiterhin auffälliges Material gefunden. 2020 etwa eine selbst gezeichnete IS-Fahne, später Notizblöcke mit allerlei Bezug zum IS. Aufgrund der Funde wurden neue Ermittlungen eingeleitet, die heuer vor Gericht landeten. Am Landesgericht Wiener Neustadt beteuerte er zuletzt: “Ich sehe mich nicht als radikal, will nie wieder in meinem Leben etwas mit dieser giftigen Ideologie zu tun haben.” Das Gericht sprach ihm vom Terror-Vorwurf frei, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Deradikalisierungs-Stelle Derad hatte dem Mann hingegen kein gutes Zeugnis ausgestellt und stuft ihn nach wie vor als radikalisiert ein. D. war im Gefängnis seit 2019 bei Derad in Betreuung, soll sich über die Jahre durchwegs positiv hinsichtlich der Terrormiliz IS geäußert haben. Im Jahr 2023 hatte er weitere Betreuungstermine beim Verein schließlich sogar verweigert.
Freiwillige Heimkehr wurde abgelehnt
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass Adib D. während der Haft selbst einen Antrag stellte, um freiwillig nach Syrien zurückzukehren. Dieser wurde jedoch im Juni 2023 abgelehnt, wie ZackZack vom Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt bestätigt wird. Nach Verbüßung der halben Haftstrafe ist eine Außerlandesbringung von Drittstaatsangehörigen grundsätzlich möglich, wurde in der Vergangenheit nach ZackZack-Informationen auch schon bei Terror-Verurteilten durchgeführt. Warum also nicht im Fall D.?
Klar: Abschiebungen nach Syrien sind und waren bislang de facto nicht durchführbar. Allerdings propagiert das Innenministerium seit Jahren freiwillige Rückkehrentscheidungen samt behördlicher Unterstützung und tut das explizit auch im Falle Syriens. Innenminister Gerhard Karner sprach im Mai 2023 öffentlich von “über 20 Syrern”, die damals innerhalb von sechs Monaten zurückgekehrt wären.
Im Fall Adib D. scheiterte es offenbar nicht an der instabilen Lage im Land, sondern an etwas Banalem: D. habe “kein gültiges Reisedokument” besessen, wie es seitens des Landesgerichtes Wiener Neustadt heißt. Deshalb wurde sein Antrag im Juni 2023 abgelehnt. Die Rückkehrhilfe des Innenministeriums, die bei Beschaffung von Reisedokumenten unterstützen soll, war offenbar nicht wirksam.
“Entlassung dem Verfassungsschutz bekannt”
Im Innenministerium gibt man sich zu dem Fall bedeckt, Einzelfälle kommentiere man nicht. “Die Entlassung ist dem Verfassungsschutz bekannt”, heißt es knapp. Und allgemein: “Das Thema Straffälligkeit von Asylwerbern, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten hat im BFA oberste Priorität. Die Effektuierung von Rückkehrentscheidungen bei Straffälligen steht dabei besonders im Fokus.”
Zu D. habe nach ZackZack-Informationen jedenfalls im Juni 2023 ein Aufenthaltsverbot für Österreich bestanden. Ob dieses noch aufrecht ist oder in irgendeiner Weise vollstreckt wird, bleibt offen. Laut dem Sprecher der Justizanstalt Hirtenberg sei die Entlassung geräuschlos und ohne Zwischenfälle erfolgt. Das stehe jedem Insassen, der seine Strafe abgesessen habe, ja auch zu. Eine weitere Weisung für die Deradikalisierungs-Stelle gibt es nicht.
Titelbild: ZackZack, Karl Gruber, via Wikimedia Commons