Sonntag, Juli 20, 2025

Verfahren gegen Peter Pilz: Alles eingestellt!

Wegen der Pilnacek-Enthüllungen wurde ZackZack-Herausgeber Peter Pilz mit einer Anzeigenflut unter Druck gesetzt. Vorgeworfen wurden ihm “Hehlerei” oder “verbotene Veröffentlichung.” Nun steht fest: Alle Ermittlungen wurden eingestellt.

Wochenlang war der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft St. Pölten in Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium unterwegs. Jetzt hat ihn das Ministerium genehmigt: Alle Strafverfahren, die persönlich gegen Peter Pilz geführt werden, sind eingestellt.

Gleich sechs Delikte listet die zweiseitige Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft St. Pölten vom Donnerstag, den 3. Juli 2025, auf: Verletzung des Briefgeheimnisses, Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten, Hehlerei, Unterdrückung von Beweismitteln und verbotene Veröffentlichung – all diese Straftaten waren ZackZack-Herausgeber Peter Pilz im Zuge einer wilden Anzeigenflut vorgeworfen worden.

Nun steht fest: Sämtliche Verfahren wurden eingestellt. Neun Monate lang war Pilz ohne Beweise und ohne begründeten Anfangsverdacht als Beschuldigter geführt worden.

Anzeigen durch Pilnacek-Witwe List

Basis der Ermittlungen waren zwei Anzeigen, mit denen Herausgeber Pilz aufgrund der Pilnacek-Recherchen unter Druck gesetzt werden sollte. So zeigte die Grazer Gerichtspräsidentin und Pilnacek-Witwe Caroline List Pilz im Oktober 2024 unter anderem wegen angeblicher “Hehlerei” im Zusammenhang mit dem Pilnacek-Laptop an. Prominent wurden die Anzeige etwa über die Tageszeitung Die Presse gespielt.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten kommt nun erst nach Monaten ohne konkrete Ermittlungen zu einem Ergebnis, das von Anfang an feststehen hätte müssen: Pilz war nie im Besitz dieses Laptops, bekam ihn nicht einmal zu Gesicht.

Wortwörtlich stellte die Staatsanwaltschaft fest:
“Was den Vorwurf der Hehlerei durch Ansichbringen des Laptops des verstorbenen Mag. Christian Pilnacek und des widerrechtlichen Zugriffs darauf, allenfalls durch Missbrauch von Zugangsdaten, sowie der Unterdrückung des Laptops anbelangt, so besteht aufgrund der Ermittlungen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption im Verfahren AZ 17 St 1/25z kein weiterer Tatverdacht gegen Dr. Peter Pilz, dass dieser den Laptop jemals selbst innegehabt und sich Zugriff zu den darauf gespeicherten Daten verschafft oder zu derartigen Tathandlungen anderer beigetragen habe.”

Falscher Vorwurf der “verbotenen Veröffentlichung”

Eine zweite Strafanzeige betraf den Vorwurf der “verbotenen Veröffentlichung”, die von einem dubiosen polizeilichen Gelegenheitsinformanten eingebracht worden war. Auch diese Anzeige landete schnurstracks beim Medium Die Presse, wo man notorisch gegen die ZackZack-Enthüllungen von Pilz anschrieb.

Hier kam die Justiz zum Schluss, dass ein mögliches “Geheimhaltungsverbot nur gegenüber demjenigen gilt, dem gegenüber es ausgesprochen wurde, wohingegen ein Dritter, der von der geheim zu haltenden Tatsache erfahren hat, sich durch ihre Bekanntgabe nicht strafbar macht. Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Peter Pilz war daher mangels weiteren Tatverdachts gemäß § 190 StPO einzustellen.”

Bemerkenswert ist hier, dass Pilz im vergangenen Jahr genau wegen einer solchen angeblichen “verbotenen Veröffentlichung” am Landesgericht Wien verurteilt wurde. Mit der nunmehrigen Einstellung sei das damalige Fehlurteil belegt, sagt Pilz: “Die Staatsanwaltschaft Wien hat mich zu Unrecht verfolgt und der Richter zu Unrecht verurteilt. Es ist gut, dass das jetzt vom Justizministerium bis zur Staatsanwaltschaft bestätigt wird – und von der Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems bis zu den Spitzen der Oberstaatsanwaltschaft alle unter Wahrheitspflicht im U-Ausschuss aussagen müssen.”

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Ermittlungen wegen etlicher Paragrafen wurden eingestellt.

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