Türkis-grünes Gesetz zurückgeschmissen
Kaum hatte die Bundesregierung nach langen Diskussionen mit der Opposition in der Frage der Luxuspensionen nachgegeben, schon gab es eine Panne im Gesetz. Die mündete in einer Wiederholung des ganzen Prozedere. Nicht der erste Fauxpas dieser Art.
Wien, 17. Dezember 2020 | „Mit der Klärung, dass es jetzt auch bei Luxuspensionen nur eine maximale Erhöhung von 35 Euro gibt, steht dem morgigen Beschluss nichts mehr im Wege“, hatte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch nach der Abstimmung im Nationalrat vergangenen Freitag triumphiert – und sich wohl geirrt. Wegen eines Formalfehlers musste Bundespräsident Alexander Van der Bellen das Gesetz zu Sonderpensionen zurückweisen. Nun müssen der Nationalrat und anschließend der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammentreten. Der ganze Prozess muss wiederholt werden.
Und wieder ein Fehler.
Leute, langsam ist das echt nimma lustig.
(Zum Glück hat heuer niemand Weihnachtsurlaub gebucht…) https://t.co/lIM014bQew
— Das Neue Österreich (@neos_eu) December 16, 2020
Langwieriger Prozess
Lange musste die Opposition für die Durchsetzung der Deckelung der Erhöhung der Sonderpensionen kämpfen. Die ursprüngliche Pensionsanpassung der Bundesregierung galt jedoch nicht für Luxuspensionisten mit Renten von bis zu 30.000 Euro. Im Gegenteil war für sie sogar eine Erhöhung von bis zu 500 Euro monatlich vorgesehen. Das entging der Opposition nicht: die NEOS reagierten mit einem Abänderungsantrag. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass es ein „zu hoher Verwaltungsaufwand“ sei. Nach medialem Gegenwind und Kritik der Opposition lenkte Türkis-Grün ein.
Fehler erst von Präsidentschaftskanzlei aufgedeckt
Dabei unterlief ein Fehler: Es wurde bei der sogenannten Inkraftretensbestimmung vergessen anzugeben, dass die Änderung Verfassungsmaterie betrifft, bemerkte die Kanzlei des Bundespräsidenten.
Die Inkrafttretungsbestimmung war nicht im Verfassungsrang. Nun muss der Bundesrat, wo die Materie morgen liegt, ablehnen. Das Ding muss geändert nochmal durch Nationalrat und Bundesrat. All das muss vor 31.12. passieren. https://t.co/874x6ls3Aw
— Martin Thür (@MartinThuer) December 16, 2020
So weit hätte es laut NEOS gar nicht kommen müssen. Wenn man den Gesetzesentwurf um den Satz „Als Teil des Gesamtpensionseinkommens gelten auch alle Leistungen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind“ ergänzt hätte, hätte eine Änderung inkl. Fehler vermieden werden können.
(nb)
Titelbild: APA Picturedesk
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