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Was für ein Timing: ÖVP muss 78.000 Euro Strafe wegen Spenden zahlen

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Was für ein Timing: ÖVP muss 78.000 Euro Strafe wegen Spenden zahlen

ÖVP muss 78.000 Euro Strafe wegen Spenden zahlen

Während die ÖVP sich wegen der Causa Blümel verantworten muss, wurde die Volkspartei wegen unzulässiger Spenden zu einer Strafe von 78.000 Euro verdonnert. Immerhin – die Spenden kamen nicht von Glücksspiel, Waffen- oder Tabakkonzernen.

 

Wien, 12. Februar 2021 | Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat veröffentlichte am Mittwoch die Endfassung über die unzulässigen Spenden der ÖVP. Die Volkspartei habe drei unzulässige Spenden in den vergangenen Jahren entgegengenommen. Die Strafe für die ÖVP ergibt insgesamt 78.000 Euro. Die erste Strafe in Höhe von 5.000 Euro ergibt sich durch ein Inserat in der April-Ausgabe des Jahres 2018 der Mitgliederzeitschrift „Wir in Salzburg“.

Nach Ansicht des Rechnungshofs handelt es sich bei dem Inserat in der Mitgliederzeitung „Wir sind Salzburg“ – auch angesichts der damals unmittelbar bevorstehenden Landtagswahlen – um Wahlwerbung für die Partei. Parteien dürfen von den Landtagsklubs jedoch keine Spenden annehmen.

Weitere 3.000 Euro kommen für ein Inserat in der Beilage „Aus Stadt und Land“ von den Salzburger Nachrichten vom 19. März 2018 über die Einladung zur Veranstaltung „Garteln im Frühling“ hinzu.

70.000 Euro Strafe für Mondseegrundstück

Der Großteil der Strafe kommt aufgrund eines Grundstücks am Mondsee der jungen ÖVP zusammen. Wegen der Annahme einer unzulässigen Spende muss die Volkspartei 70.000 Euro zahlen.

Das Seegrundstück am Mondsee, das vom Land Oberösterreich für 10 Euro im Jahr an die Junge Volkspartei für deren “Austria Camp” verpachtet worden war, wertete der Senat als unzulässige Parteispende.

Die Endfassung ist auf der Seite des Bundeskanzleramtes nachzulesen.

Titelbild: APA Picturedesk

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Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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