VfGH fordert Kanzler auf
Paukenschlag! Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz geforderte Akten aus seinem Ressort an den Untersuchungsausschuss liefern muss. Kurz hatte keine ausreichende Begründung für eine Nicht-Lieferung dargelegt.
Wien, 12. Mai 2021 | Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstagmittag in einer Pressemitteilung verkündet, das Sebastian Kurz Unterlagen rund um das Kanzler-Beratergremium “ThinkAustria”sowie E-Mail Postfächer aus dem Bundeskanzleramt an den Untersuchungsausschuss liefern muss.
Think Tank-Unterlagen und E-Mails müssen geliefert werden
Laut VfGH muss er im Detail folgende Unterlagen liefern:
- jene Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle “ThinkAustria”, die nicht bereits vorgelegt worden sind, sowie
- die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie näher bezeichneter Bediensteter des Bundeskanzleramtes aus dem Untersuchungszeitraum (18. Dezember 2017 bis 10. Dezember 2019).
Laut VfGH muss der Kanzler die Akten nun liefern, da er für diese beiden Punkte keine ausreichende Begründung für die Nicht-Lieferung darlegte. “Der Bundeskanzler hat erst im Verfahren vor dem VfGH vorgebracht, dass die E-Mails ehemaliger Regierungsmitglieder mit deren Ausscheiden aus der Bundesregierung gelöscht worden seien. Ob und inwieweit der Bundeskanzler aus faktischen Gründen nicht in der Lage sein sollte, seiner Vorlagepflicht nachzukommen, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung, die angeforderten Akten und Unterlagen vorzulegen.”
Nicht liefern muss der Bundeskanzler hingegen seine Handy-Nachrichten.
Kurz kündigt Lieferung an
Wenige Minuten nach Bekanntwerden des Urteils, meldete die „APA“, dass das Kanzleramt die ausständigen Akten nach dem VfGH-Urteil liefern werde. Bisher hatte Kurz stets behauptet, dass alle relevanten Akten bereits geliefert wären oder nicht existieren würden: „Was es nie gegeben hat, kann auch nicht geliefert werden“, wiederholte der Kanzler mehrmals. Einen entsprechenden Brief an das Höchstgericht ließ er sogar von allen Mitarbeitern im Kanzleramt unterschreiben. Nun dürften aber doch noch Akten nachgeliefert werden.
(bf/to)
Titelbild: APA Picturedesk