Mit ungewohnt klaren Worten kritisiert der ORF-Redakteursrat die Übertragung des JVP-Parteitags in der TVThek. Der „Eindruck politischer Wunscherfüllung“ schade der Glaubwürdigkeit des ORF.
Florian Bayer
Wien, 17. Mai 2021 | „Ein Kind zeugen, ein Haus bauen, einen Baum pflanzen“, das alles müsse man tun, um „wirklich erwachsen“ zu werden. Diese Weltanschauung vertritt die neue JVP-Vorsitzende, Claudia Plakolm, was Konsumenten der ORF-TVThek am Samstag live miterleben konnten.
Denn der ORF hat am Samstag den zweistündigen Parteitag der Jungen Volkspartei (JVP) live auf seiner Onlineplattform übertragen. Darin kamen Kanzler Kurz, der sich unwidersprochen gegen die Ermittlungen der Justiz verteidigen konnte, und andere Spitzenfunktionäre der ÖVP zu Wort. Auch ein ÖVP-Werbespot wurde gezeigt. Zuvor war bereits Kritik an anderen türkisen Eigenproduktionen (Schramböck zu Gast bei eigens produzierter Sendereihe auf ORF III) aufgekommen.
„Kein journalistischer Grund“
Trotz großer Kritik der Opposition gab es im Laufe des Wochenendes zunächst kaum ein Wort des Widerspruchs. Die prominent auf Twitter vertretene ORF-Mannschaft hielt sich zurück. Erst am Montag meldete sich der ORF-Redakteursrat mit einer Aussendung: „Wir sehen es kritisch, wenn Parteitage von politischen Teilorganisationen live gestreamt werden“, heißt es in der von Dieter Bornemann, Margit Schuschou und Peter Daser gezeichneten Stellungnahme.
Der Redakteursrat hält darin weiter fest, dass der ORF kein Kamerateam zum Parteitag geschickt habe und dass es auch keinen APA-Livestream gegeben habe, „wie es sonst bei relevanten Veranstaltungen üblich ist“. Vielmehr habe die ORF-TVThek „das von der ÖVP selbst produzierte Signal übertragen und die Regie der Partei direkt übernommen. Inklusive einem Werbespot für die JVP.“ Das sei aus journalistischer Sicht „völlig untragbar“.
Denn es habe „keinen journalistisch relevanten Grund“ für eine Übertragung gegeben, so der Redakteursrat. Die Entscheidung zur Übertragung sei nicht von der Redaktion des „Aktuellen Dienst“, sondern vom Vizedirektor der Technischen Direktion, Thomas Prantner, getroffen worden. Brisant: Prantner wurde immer wieder als Kandidat für den Posten des ORF-Generaldirektors gehandelt, laut „oe24“ sei seine Kandidatur schon fix.
„Eindruck der politischen Wunscherfüllung“
Gegenüber dem „Standard“ bestätigte Prantner, der auch Gründer und Chef der TVThek ist, dass seine Abteilung für die Übertragung des Parteitags verantwortlich gewesen sei. Diese erfolgte aus „journalistischen Gründen, da im Programm ein Auftritt von Kanzler Kurz angekündigt war und wir aufgrund der aktuellen Diskussion um eine mögliche Anklage gegen den Bundeskanzler im Interesse einer aktuellen Information des Publikums live dabei sein wollten“.
Dieses Argument lässt der Redakteursrat nicht gelten: „Kurz hat in den vergangenen Tagen mehrere Gelegenheiten genutzt, seine Sicht der Dinge darzulegen.“ Es sei unrealistisch, dass der Parteichef in einem Gespräch mit dem „Bewegungssprecher“ der ÖVP, Peter L. Eppinger, inhaltlich mehr sage als im ZiB2-Interview, das Kurz erst vor wenigen Tagen gegeben hatte.
Es entstehe ein „Eindruck der politischen Wunscherfüllung“, was der Glaubwürdigkeit der ORF-Berichterstattung insgesamt schade, so der Redakteursrat. Er kritisiert auch die Parteinähe der Kandidaten für die ORF-Generaldirektion am 10. August. „Wenn für die Bestellung durch den Stiftungsrat das wichtigste Kriterium echte oder vermutete Loyalität zu politischen Parteien sein sollte, sehen wir eine düstere Zukunft für den ORF und die Pressefreiheit in Österreich.“
Am heutigen Montag reagierte dann auch ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz auf die Kritik und ordnete in einer internen Nachricht an, dass künftig über solche Übertragungen auch in der ORF-TVthek der Chefredakteur von ORF 2, Matthias Schrom, oder dessen Vertretung entscheiden soll.
ORF-Gesetz gebrochen?
Fraglich ist auch die Rechtmäßigkeit der Übertragung: Laut ORF-Gesetz §4e darf der ORF in seinen Online-Angeboten u.a. „eine tagesaktuelle Überblicksberichterstattung“ liefern, die sich auf „die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse“ bezieht – der JVP-Parteitag dürfte wohl nicht darunter fallen.
Auch war die Übertragung wohl kein „sendungsbegleitender Inhalt“, wie er ebenfalls online gezeigt werden dürfte. Im ORF-Gesetz heißt es dazu: „Sendungsbegleiende Inhalte dürfen kein eigenständig, von der konkreten Hörfunk- oder Fernsehsendung losgelöstes Angebot darstellen.“ Sie dürfen also lediglich Fernsehsendungen begleiten. Der Parteitag wurde aber im regulären TV-Programm kaum behandelt. Lediglich die Spät-ZiB vom Samstag hat kurz über die Wahl der neuen JVP-Chefin informiert.
SPÖ und FPÖ fordern jedenfalls Konsequenzen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch sieht „einen schamlosen Zugriff der türkisen ÖVP auf den ORF“ und einen „lupenreinen Skandal im Vorfeld der Generaldirektorenwahl.“ Deutsch plädierte für eine Überprüfung durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. Die für das ORF-Gesetz zuständigen, rechtlichen Instanzen sind überdies die KommAustria sowie der Verwaltungsgerichtshof.
*Update 17.05., 18.37 Uhr, Reaktion des ORF-Generaldirektors: Am heutigen Montag reagierte dann auch ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz auf die Kritik und ordnete in einer internen Nachricht an, dass künftig über solche Übertragungen auch in der ORF-TVthek der Chefredakteur von ORF 2, Matthias Schrom, oder dessen Vertretung entscheiden soll.
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