Start News Corona-Öffnung für Geimpfte, Genesene und Getestete – Wer darf in den Biergarten?

Corona-Öffnung für Geimpfte, Genesene und Getestete – Wer darf in den Biergarten?

Corona-Öffnung für Geimpfte, Genesene und Getestete – Wer darf in den Biergarten?

Wer darf in den Biergarten?

Ab Mittwoch hat Österreich eine neue Corona-Normalität. Für Geimpfte, Getestete und Genesene wird wieder geöffnet. Rechtlich ist die Lage jedoch äußerst kompliziert.

Wien, 18 Mai 2020 | Ab Mittwoch braucht es in Österreich einen Nachweis, um an weiten Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen zu dürfen. Die Öffnungsverordnung regelt die Nutzung von Wirtshaus, Sporthalle und Freibad. Rechtlich gesehen sind geimpfte und genesene Personen dann den getesteten Personen gleichgestellt.

Wirbel in der Gastro

Die Gastro-Registrierungspflicht sorgt bereits im Vorfeld für Unsicherheit. Eine Wiener Regelung im Herbst änderte zwar nichts am monatelangen Lockdown, wurde allerdings vom Verfassungsgericht aufgehoben. Hier ging es konkret um die Registrierung im Lokal mit QR-Code. Nun ist eine Registrierungspflicht vorgesehen, sofern man sich länger als 15 Minuten im Lokal oder im Gastgarten aufhält. Auch die Tische müssen laut Verordnung nun zwei Meter Abstand voneinander haben. Im Herbst wurde bereits der 1-Meter-Mindestabstand vom Verfassungsgerichtshof gekippt.

Gleiches gilt diesmal auch für Hotellerie, Kultur-, Freizeitanlagen und Sportstätten, auch am Arbeitsplatz gelten erleichterte Gesetze für Geimpfte und Getestete. Ein Urteil darüber ist derzeit noch schwierig, werden doch aktuell gleich mehrere Gesetzesänderungen im Parlament verhandelt.

Verordnung “gesetzeswidrig”

Die neue Verordnung basiert auf einem Epidemie-Gesetz, das die „drei Gs“ nicht regelt. Gesetzlich verankert wird die Testbefreiung für Geimpfte. Die Regelung von Zusammenkünften von fünf Personen, die in der Öffnungsverordnung geregelt werden sollen, haben noch keine Grundlage. Das entsprechende Gesetz scheiterte Ende März im Bundesrat. Die neue Regelung soll Ende Mai in Kraft treten.

Die gesetzliche Lage ist für die Rechtsanwender aktuell äußert undurchsichtig, sagt Rechtsanwalt Florian Horn im Gespräch mit ZackZack. So sind drei Änderungen im Epidemiegesetz parallel im Umlauf: „Die neue Verordnung bezieht sich zum Teil auf das geänderte Covid-19-Maßnahmengesetz, allerdings auch auf Änderungen die noch nicht in Kraft sind, etwa bei Veranstaltungen, die in der Verordnung nun Zusammenkünfte heißen. Diese sind nur in jenem Gesetzestext geregelt, der im Bundesrat blockiert wurde. Einfach gesagt heißt das: Diese gesetzliche Grundlage wird es am Tag, wenn die Verordnung in Kraft tritt, nicht geben. Die Verordnung ist damit gesetzeswidrig.

Wenn das neue Gesetz nächste Woche da ist, befindet sich die Öffnung dann auf rechtskonformen Boden? Die Frage nach Zulässigkeit sei damit noch nicht geklärt. Selbst wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, sieht Horn durchaus Hürden, ob die Verordnung auch die notwendige Verhältnismäßigkeit aufweisen kann. Die Weitergeltung strenger Maßnahmen auch für Geimpften sieht er kritisch.

Datenschutzbedenken und Widerstand

Die NEOS kritisieren den Corona-Pass aus datenschutzrechtlichen Gründen. Sie kritisieren, dass Parlament und Experten nicht in die Pläne eingebunden werden. „Wir brauchen eine Lösung, die zu den EU-Plänen für ein ‘green ticket’ passt, keine österreichische Husch-Pfusch-Bastelei“, vertraut NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf Brüssel. SPÖ-Kucher nennt das Gesetz „überfallsartig“, man wolle es durchs Parlament „peitschen“. Für FPÖ-Kickl, der den Pass generell ablehnt, ist die „Öffnung“ ein Schritt in den Überwachungsstaat und zum „gläsernen Bürger“.

Die Gesetzesnovelle liegt erst seit dem 14. Mai auf dem Tisch, es gibt datenschutzrechtliche Bedenken. Bis Mittwoch kann man eine Stellungnahme beim Parlament abgegeben. Seit Freitag sind 3.200 Stellungnahmen eingelangt. Außerparlamentarisch stellt sich die noch junge, bürgerliche MFG-Partei, die sich für die sofortige Aufhebung aller Corona-Maßnahmen ausspricht, gegen das neue Gesetz: „Die Pläne von Bundeskanzler Kurz sind faktenwidrig, widersprechen der österreichischen Verfassung, insbesondere dem Grundrechtekatalog. Gegen jede Art von Corona-Pass werden wir rechtliche Schritte ergreifen“ sagte MFG-Obmann Michael Brunner in einer Aussendung.

Wer darf, wer macht mit?

Wie viele werden in den Genuss der Öffnung kommen? Drei Millionen Menschen in Österreich haben aktuell zumindest eine Impfung erhalten, 22 Tage danach (die Impfung darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen) gilt man als „geringe epidemiologische Gefahr“. Laut dem Sozialministerium hat allerdings nur jede fünfte Person unter 35 Jahren bisher eine Impfung erhalten. Bis 44 Jahre sind 27 Prozent der Bevölkerung erstgeimpft.

Die ältere Bevölkerung scheint dagegen bereits gut geschützt: 76 Prozent der über 75-jährigen sind geimpft und 50 Prozent bereits doppelt. Für die jüngere Bevölkerung bleibt also das Testen. Die Maßnahme sieht das Land immer noch gespalten: Eine Umfrage der Universität Wien ergab Mitte April, dass 50 Prozent der in Österreich lebenden Menschen nie oder fast nie testen gehen.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

71 Kommentare
Meisten Bewertungen
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare