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Ibiza-U-Ausschuss: Sobotka drehte Krainer-Fragen zu Unrecht ab

Ibiza-U-Ausschuss: Sobotka drehte Krainer-Fragen zu Unrecht ab

Ibiza-U-Ausschuss

Erstmals entschied eine parlamentarische Schiedsstelle über das Verhalten von Wolfgang Sobotka als U-Ausschuss-Vorsitzender. Er hatte zwei Fragen von Jan Krainer zu Unrecht abgewürgt. “Ein desolates Zeugnis”, meint der SPÖ-Fraktionsführer.

Wien, 18. Juni 2021 | U-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) steht seit Beginn des Untersuchungsausschusses in der Kritik. Er würde permanent verzögern, sabotieren und im Sinne der ÖVP den Vorsitz führen, so der Vorwurf der Opposition. Nun entschied erstmals die parlamentarische Schiedsstelle der Volksanwaltschaft gegen Wolfgang Sobotka.

Schredderfragen

Insgesamt beeinspruchte Jan Krainer (SPÖ) vier Fragen, die von Wolfgang Sobotka nicht zugelassen wurden. Zweimal ging es um die Befragung von Blümels ehemaligen Kabinettschef unter Türkis-Blau, Bernd P. Er ist weiterhin im Kabinett des Kanzleramtes. Die Opposition vermutet, dass Blümels damaliger Kabinettschef ein zentraler Kopf der Schredderaffäre war.

Zwei Fragen von Jan Krainer (SPÖ) wurden damals abgedreht. Die erste:

“Wurden Sie im Sommer 2019 vom Kabinettschef Bonelli im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen, die in einem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, kontaktiert?”

Krainer protestierte damals lautstark, wie im Protokoll zur 45. Sitzung nachzulesen ist. Besonders brisant: Während der Geschäftsordnungsdebatte, zur Zulässigkeit der Fragen, war plötzlich wieder Wolfgang Sobotka aufgetaucht, der zuvor von ÖVP-Fürlinger vertreten wurde. Die Situation war damals für die ÖVP äußerst unangenehm und wie aus dem nichts erschien Sobotka wieder. Dann formulierte Krainer die Frage um, und Sobotka drehte die Frage endgültig ab:

Auszug aus der 45. Sitzung im Ibiza-U-Ausschuss.

Sobotka ließ die Krainer-Frage letztlich nicht zu. Rechtmäßig, wie die Schiedsstelle am Donnerstag entschieden hat. Die erste Krainer-Frage wäre jedoch zulässig gewesen. Wäre diese zugelassen worden, hätte der SPÖ-Fraktionsführer die zweite Frage gar nicht stellen müssen.

P. ist erneut in den U-Ausschuss geladen, aktuell wird ein Termin für ihn gesucht. Gegen ihn werden allerdings auch Ermittlungen geführt, weshalb er wohl auf sein Entschlagungsrecht pochen wird. Schon bei der ersten Befragung entschlug er sich insgesamt 33 Mal.

Krainer gegen Sobotka

Auch zwei nicht-zugelassene Fragen bei der zweiten Befragung von Gernot Blümel (ÖVP) beeinspruchte der SPÖ-Fraktionsführer. Eine Krainer-Frage erachtete die Schiedsstelle tatsächlich als unzulässig:

Diese Frage erachtete die Schiedsstelle als unzulässig, weil sie nicht vom Untersuchungsgegenstand nicht umfasst sei.

Die zweite beeinspruchte Frage wurde dagegen unrechtmäßig nicht zugelassen. Auch hier grätschte die ÖVP umgehend dazwischen.

Dass diese Frage von Sobotka abgewürgt wurde, hatte allerdings keine nachhaltigen Auswirkungen. Denn nachdem Krainer die Frage umformuliert hatte, wurde sie doch noch zugelassen. Allerdings erst nach langen Verhandlungen, in denen Sobotka einen seiner autoritärsten Momente im gesamten Ibiza-U-Ausschuss hatte. In diesem Fall habe er entschieden, nicht der Verfahrensrichter.

Nach einer Stehung hatte sich Krainer doch noch durchgesetzt und formulierte eine sinnähnliche Frage. Blümel konnte sich allerdings ohnehin nicht erinnern.

Krainer zeigte sich im Gespräch mit ZackZack zufrieden mit dem Beschluss der Schiedsstelle. Die ÖVP allerdings auch, immerhin seien zwei Fragen rechtmäßig abgedreht worden. Darauf Krainer:

„Wenn Sobotka nun meint, er würde die Hälfte richtig machen, dann ist das kein gutes Zeugnis, wie die ÖVP meint. Ich würde sagen, das ist ein desolates Zeugnis für einen Vorsitzenden.“

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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