Das ist ein Unterüberschrift
Wenn ÖVP-Chef Sebastian Kurz sein Nationalratsmandat annimmt, ist er immun. Sämtliche Strafverfahren liegen dann vorerst auf Eis.
Wien, 09. Oktober 2021 | Nach dem Rücktritt als Bundeskanzler genießt ÖVP-Chef Sebastian Kurz parlamentarische Immunität, sobald er sein Nationalratsmandat angenommen hat und als Abgeordneter angelobt wurde – was eine formlose Sache von wenigen Sekunden in einer Nationalratssitzung ist. Höchstwahrscheinlich wird es schon am Dienstag bei der von der Opposition ausgerufenen Sondersitzung zur ÖVP-Korruptionsaffäre soweit sein. Sämtliche Ermittlungen gegen Kurz müssen dann eingestellt werden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kann erst weiter ermitteln, geschweige denn Kurz anklagen, wenn eines von zwei Dingen eintritt:
1. Kurz scheidet wieder aus dem Parlament aus. Während der parlamentarischen Immunität werden Verjährungsfristen angehalten. Die beginnen erst wieder zu laufen, wenn ein Abgeordneter aus irgendeinem Grund sein Mandat nicht mehr innehat. 2. Der Immunitätsausschuss des Nationalrats hebt die Immunität eines Abgeordneten auf. Genau das dürfte im Fall von Sebastian Kurz passieren. ÖVP und Grüne haben im Ausschuss eine Mehrheit. Dem Vernehmen nach will die ÖVP sich aber nicht gegen Kurz’ Auslieferung stellen, wenn die WKStA sie beantragt.
(red)
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