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Pilnacek-Tod: Tatortleitfaden belastet Polizei

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Pilnacek-Tod: Tatortleitfaden belastet Polizei

Der Tatortleitfaden des Innenministeriums sieht für Wasserleichen eine Obduktion vor. Warum versuchten BMI-Beamte trotzdem, die Obduktion zu verhindern?

„Eine Todesursache war für mich nicht erkennbar. Ich sagte zu den anwesenden Polizisten, dass ich eine gerichtliche Obduktion benötige. Ich stieß damit auf massiven Widerstand. Damit meine ich, dass mir von zwei bis drei männlichen Polizisten (ob zivil oder Uniform kann ich nicht mehr sagen) Druck gemacht wurde.“

Das gab die Rossatzer Notärztin Dagmar W. am 14. April 2024 bei der WKStA zu Protokoll. Damit belastete sie die niederösterreichische Polizei schwer. Für Dr. W. war das Verhalten der Polizei eindeutig: „Für mich war es offensichtlich, dass die Polizei vor Ort keine Obduktion wollte.“

Die heikle Frage

Die Beamtin, die diese Amtshandlung geleitet hatte, musste am 4. Juni 2024 die Fragen der WKStA beantworten. Die letzte Frage schien auf den ersten Blick nicht besonders heikel:

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Wer den Tatortleitfaden des Innenministeriums kennt, weiß, warum gerade diese Frage brisant war.

Unter “3.1 Leiche“ ist dort die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau bis ins Detail geregelt. Unter „Obduktion“ finden sich die Vorschriften für die Anordnung einer „gerichtlichen Obduktion“. Darin heißt es:

Eine Obduktion sollte in folgenden Fällen beantragt werden:

  • bei jedem Tötungsdelikt

und, weiter unten in der Liste:

  • Wasserleichen, Brandleichen, Eisenbahnleichen, Badewannenleichen.

Die Polizisten kannten den Tatortleitfaden. Sie wussten, dass Pilnaceks lebloser Körper eine „Wasserleiche“ war. Damit wussten sie, dass der Leitfaden ihres Ministeriums eine gerichtsmedizinische Obduktion vorschrieb.

Auftrag von oben?

Warum haben die Polizistinnen trotzdem versucht, die Obduktion zu verhindern? Für niemanden von ihnen gab es einen Grund, eine dienstliche Verfehlung oder eine illegale Handlung zu riskieren.

Gab es einen Befehl von oben? Musste es „Selbstmord“ sein und sollte verhindert werden, dass die Obduktion zu einem anderen Ergebnis führte? Oder, noch konkreter: Sollte jeder Grund für eine Auswertung des privaten Handys von Christian Pilnacek vermieden werden?

Das sind offene Fragen. Auf einige von ihnen gibt es Antworten, demnächst auf ZackZack und in Peter Pilz’ neuem Buch PILNACEK – der Tod des Sektionschefs.


Titelbild: HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com, Auszug aus dem Tatortleitfaden des Inninministeriums

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