Das Justizministerium hat entschieden: Der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer wird gemeinsam mit seiner Frau wegen Untreue angeklagt. Kurz vor der Wiener Wahl steht die ÖVP damit vor einem erwartbaren Scherbenhaufen.
Bereits kurz vor dem Jahreswechsel informierte das Justizministerium die Oberstaatsanwaltschaft Wien, dass das Vorhaben der WKStA, Karl und Christine Mahrer im Zusammenhang mit dem Wienwert-Verfahren anzuklagen, genehmigt wird.
Erst vergangenen Donnerstag ging der Vorhabensbericht von der OStA dann zurück an die WKStA, ZackZack berichtete. Nun steht laut dem vierseitigen, ZackZack vorliegenden Genehmigungsschreiben des Ministeriums fest: Karl Mahrer und dessen Ehefrau werden angeklagt – für den Chef der Wiener ÖVP wird es ernst.
Es geht um die Charisma GmbH, die Agentur, die die Mahrers seit Jahren betreiben und für die sie auch dubiose COVID-Förderungen bezogen haben. Die Strafjustiz wirft Mahrer jetzt Untreue vor. ZackZack berichtete bereits über die konkreten Vorwürfe.
Für Mahrer gilt § 153 (1) des Strafgesetzbuches: „Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ Daneben steht der § 12 – die Mahrers werden von der WKStA damit der Beitrags- oder Bestimmungstäterschaft zur Untreue verdächtigt.
Der Schaden dürfte rund 70.000 Euro netto betragen. Ab Juli 2017 kam es seitens der Wienwert AG zu sieben Zahlungen an die Charisma GmbH, denen laut Ansicht der WKStA “keine werthaltigen Gegenleistungen gegenüberstanden.” Bei Mahrer kommt so auch Absatz 3 zur Anwendung: „Wer durch die Tat einen 5 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
Seitens eines Sprechers der WKStA bestätigt man aktuell lediglich den Erhalt eines Erlasses der OStA. Dieser werde derzeit umgesetzt und Verfahrensparteien verständigt. Offiziell kommentieren oder bestätigen kann man das weitere Vorgehen daher noch nicht. Für Karl und Christine Mahrer gilt die Unschuldsvermutung.
Update 12:05 Uhr: Ergänzung um Information des WKStA-Sprechers
Mehr zu Karl Mahrer in der exklusiven ZackZack-Serie “Mahrers Leistungen”
Titelbild: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com, Auszug OStA Wien