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Heinz Mayer: Kurz-Paragraf “in Wahrheit totes Recht”

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Heinz Mayer: Kurz-Paragraf “in Wahrheit totes Recht”

Heinz Mayer:

Spitzenjurist Heinz Mayer sagt im ZackZack-Interview, die Einvernahme von Sebastian Kurz durch einen Richter mache “keinen Sinn”. Die Weisung von Ministerin Zadic kann er trotzdem nachvollziehen.

ZackZack: Zur Weisung von Ministerin Zadic, dass Kanzler Kurz von einem Richter einvernommen werden soll, sagten Sie am Dienstag, Sie hätten genauso entschieden. Hat Zadic also vor wenigen Wochen, als Gernot Blümel einvernommen wurde, falsch entschieden?

Heinz Mayer: Nein, denn damals hat niemand von der WKStA verlangt, einen Antrag auf richterliche Einvernahme zu stellen. Daher hatte die Ministerin auch keinen Grund, irgendetwas zu tun.

Die WKStA kam zu dem Schluss, dass der §101/2 der Strafprozessordnung nicht anzuwenden sei. Er würde überhaupt noch nie bei einem Politiker angewendet. Jetzt gab es eine Weisung. Wurden alle früheren Fälle falsch beurteilt?

Diese Bestimmung war von Anfang an fraglich in ihrem Anwendungsbereich. Da hat man herumdiskutiert: Wozu brauchen wir das überhaupt? Hat das Ganze einen Sinn? Letztlich kam man zu dem Schluss: In Wahrheit ist das totes Recht. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt und ihre Ermittlungen weitgehend abgeschlossen hat, den Tatverdächtigen durch einen Richter einvernehmen zu lassen, hat keinen Sinn. Wenn, dann zu Beginn der Ermittlungen und das wurde nie gemacht, richtig.

Genau das ist jetzt der Fall: Die WKStA hat ihre Ermittlungen weitgehend abgeschlossen, es scheint im Wesentlichen nur diese Einvernahme zu fehlen.

Schaut so aus, ja.

Wie ist dann die unterschiedliche Handhabung zu beurteilen? Auch Kanzler Faymann wurde nicht von einem Richter einvernommen.

Alle haben gedacht, dass wir diese Bestimmung eigentlich nicht brauchen. Sie haben Recht, nach dem Wortlaut der Bestimmung wäre das von der Staatsanwaltschaft immer zu überlegen gewesen, aber die hat das nie gemacht. Und die Tatverdächtigen haben sich eben nie gerührt.

War also eine Weisung nötig, weil zum ersten Mal jemand dieses Recht für sich in Anspruch genommen hat?

Weil die WKStA gesagt hat, sie stellt den Antrag auf richterliche Befragung nicht, sie sieht keinen Grund dazu – das wurde noch nie gemacht, also wird es auch jetzt gemacht. Das kann ich auch verstehen. Auf der anderen Seite verstehe ich auch die Ministerin. Hätte sie das nicht gemacht, dann hätte Kurz mit dem Gesetzestext gewedelt und gesagt, die Justiz verfolge ihn.

Und wenn ich mir das durchüberlege: Handle ich wie immer, oder gebe ich dem Wunsch nach und kann mich dabei auf einen klaren Gesetzestext stützen, dann hätte ich das auch gemacht.

Die WKStA kann ihre Rechtansicht nicht öffentlich begründen. Es gibt einen Erlass aus dem Ministerium, der ihr verbietet, zu ihren Entscheidungen Stellung zu nehmen.

So ist es, ja.

Werden wir nie erfahren, warum die WKStA so entschieden hat?

Ich vermute, die werden sich gedacht haben: Das haben wir noch nie gemacht, also machen wir es jetzt auch nicht. Denn dass die Kriterien für die Anwendung der Bestimmung zutreffen, ist eigentlich ziemlich klar. Dass es ein öffentliches Interesse an Kanzler Kurz gibt, kann man nicht bestreiten und bei der falschen Zeugenaussage im U-Ausschuss wohl auch nicht. Das wurde ja medial breit diskutiert.

Als Mitinitiator des Antikorruptionsbegehrens treten Sie dafür ein, dass Minister sich nicht mehr per Weisung in Ermittlungsverfahren einmischen. Nun hat Alma Zadic genau das getan.

Jetzt ist die Ministerin noch verantwortlich. Und jetzt muss sie auch tätig werden. Wenn sich der Verdächtige an sie wendet, kann sie nicht sagen: Ich greife nicht ein, weil das politisch nicht gewünscht ist. Die Oberstaatsanwaltschaft wollte dem Vernehmen nach die richterliche Befragung, der Weisungsrat hat zugestimmt. Schon richtig, Zadic hätte auch anders entscheiden können. Aber ich hätte es schon deshalb nicht gemacht, weil es keinen Sinn hätte. Das Ganze ist ohne Relevanz. Selbst wenn der Richter Kurz einen roten Teppich ausrollt, bindet das die WKStA nicht. Das hindert sie nicht daran, Anklage zu erheben.

Es geht hier nicht nur um rechtliche Fragen, sondern auch um politische Manöver. Die ÖVP sieht in der Entscheidung der Ministerin die Bestätigung für die unterstellte Voreingenommenheit der WKStA. Hat Zadic diese Dimension genügend beachtet?

Zadic war in einer blöden Situation. Sie hätte ein Problem bekommen, was auch immer sie entschieden hätte. Jetzt hat sie eines, weil man berechtigt fragt, warum das nun bei Kurz so gehandhabt werden muss, aber zuvor noch nie. Hätte sie es nicht gemacht, dann hätte man ihr vorgeworfen, gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zu entscheiden. In der Situation konnte sie nicht gewinnen.

Zadic hätte vor die Kameras treten und die Sache genau so erklären können wie Sie gerade: „Eigentlich ist das totes Recht, aber ich will, dass dem Verfahren kein Vorwurf gemacht werden kann. Das Verfahren ist bei der WKStA in den besten Händen.“ Das hat sie aber nicht. Es gab bloß einen Nebensatz in einer Presseaussendung.

Das hätte Zadic besser kommunizieren können, keine Frage. Bedauerlicherweise ist das keine Stärke der Ministerin, allgemein der Grünen im Justizministerium, die gehen mit so etwas nicht sehr professionell um. Leider.

Die politische Kommunikation meinen Sie?

Weder kommunikativ noch juristisch. Erinnern Sie sich, wie die Regierung Hausdurchsuchungen bei Behörden verbieten wollte? Da hat zuerst die Ministerin tagelang nichts gesagt, das Kabinett ist dem Spin des Koalitionspartners gefolgt. Den Gesetzesvorschlag hat dort entweder niemand gelesen oder niemand verstanden.

Dem Vernehmen nach ist ihnen der Passus durchgerutscht. Hat keiner bemerkt.

Spätestens nach der ersten Kritik hätte sich das jemand anschauen müssen. Die haben Walter Geyer (ehem. Grün-Politiker und erster Leiter der WKStA, Anm.), den sie fragen könnten. Der kennt das aus dem FF. Auch Georg Bürstmayr hätte ihnen das sicher erklärt, wenn sie ihn gefragt hätten.

Viele Beobachter zeigten sich überrascht, dass die ÖVP nun Zadics Entscheidung nutzt, um die WKStA anzugreifen. Hat Sie das auch überrascht?

Dem bisherigen Verhalten der Türkisen nach zu urteilen, überrascht das nicht. Es ist folgerichtig.

Das Gespräch führte Thomas Walach

Titelbild: APA Picturedesk

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