Start Meinung Sebastian Kurz steht jetzt über dem Recht

Sebastian Kurz steht jetzt über dem Recht

255
Sebastian Kurz steht jetzt über dem Recht

Das ist ein Unterüberschrift

Dem Kanzler gelang ein triumphaler Sieg: Justizministerin Alma Zadic hat sich seinem Wunsch gebeugt, der WKStA in den Rücken zu fallen. Damit hat sie sich selbst und den Rechtsstaat beschädigt. Für Kurz gilt nun ein eigenes Recht.

Peter Pilz

Wien, 27. Juli 2021 | Alma Zadic hat mit einer Weisung einen großen Wunsch des Bundeskanzlers erfüllt: Der Beschuldigte Sebastian Kurz soll nicht von den zuständigen Staatsanwälten der WKStA, sondern von einem Richter einvernommen werden.  Die Basis dafür liefert scheinbar der § 101 der Strafprozessordnung. Darin steht, dass die Staatsanwaltschaft „gerichtliche Beweisaufnahmen zu beantragen“ hat, „wenn an solchen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht“.

Die WKStA hat aber keine „gerichtlichen Beweisaufnahmen“ beantragt, aus vielen guten Gründen:

In den zwölf Jahren, in denen die Bestimmung des § 101 (2) StPO gilt, ist sie zweimal angewendet worden: im Verfahren Kampusch gegen die Spitzen der Staatsanwaltschaften und im Komplex „Pilnacek/Fuchs“. In beiden Fällen gab es denselben Grund: Einfachen Staatsanwälten sollte nicht zugemutet werden, ihre Chefs in den Oberstaatsanwaltschaften zu vernehmen.

Ein einmaliger Vorgang

Faymann, Kaiser, Dörfler, Grasser, Kickl, Löger, Strache, Blümel – in allen „clamorösen“ Fälle, also in den Strafverfahren gegen Spitzenpolitiker, wurden die Vernehmungen von Staatsanwälten geführt. Auch bei ihnen waren beide Bestimmungen des § 101 – die „Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen“ – gegeben. Mit der falschen Beweisaussage wiegt das Delikt, das Kurz vorgeworfen wird, darüber hinaus noch weit weniger als die Vorwürfe gegen andere Spitzenpolitiker, die sich der Befragung durch den Staatsanwalt stellen mussten. Die WKStA hat auf dieser Grundlage entschieden, die Ministerin die Entscheidung umgedreht. Das hat es in der österreichischen Rechtsgeschichte noch nicht gegeben, es ist ein einmaliger Vorgang.

Wie das OLG Linz feststellte, dient die Bestimmung mit der richterlichen Befragung eigentlich dazu, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen vor Weisungen aus dem Justizministerium zu schützen. Damit Minister nicht per Weisung in Befragungen pfuschen können, wurde der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben, Befragungen auch von einem nicht weisungsgebundenen Richter durchführen zu lassen. Alma Zadic pervertiert diesen Schutz vor Weisungen nun, indem sie eine Weisung erteilt, dass er anzuwenden ist – obwohl die Staatsanwaltschaft das gar nicht will.

Formal zuständig für die Weisung ist Pilnacek-Nachfolgerin Barbara Göth-Flemmich, über die der suspendierte Skketionschef in einer Nachricht an den steiermärkischen Landeshauptmann, den „lieben Hermann“ Schützenhöfer schrieb: „Göth-Flemmich meine Erfindung.“

Was Kurz davon hat

Warum wollte Kurz um jeden Preis an der WKStA vorbei zum Richter? Warum wollte er als erster Politiker eine Sonderbehandlung nach § 101 StPO? Das hat einige Gründe:

  1. Der Richter, der Kurz einvernehmen soll, heißt Stephan F. Er ist der Rechtsschutz- und Haftrichter im CASAG-Verfahren. Stephan F. ist mit 1. März 2021 zum Richter am Wiener Landesgericht für Strafsachen ernannt worden. Er ist ein Berufsanfänger. Im Oktober 2019 freute er sich noch als Richteramtsanwärter in der „Presse“, dass „laufend neue Richterposten freiwerden“. Die Kurz-Einvernahme ist seine erste große Vernehmung.
  2. Stephan F. ist mit zwei großen Sichtungsverfahren im CASAG-Komplex mehr als ausgelastet. Er prüft Dokument für Dokument, ob im Verfahren gegen Rechtsanwalt und Ex-FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank und gegen Steuerberater Josef W. Berufsgeheimnisse verletzt werden. Im Fall „Tschank“ läuft die Prüfung seit März 2020.
  3. Um den Verdacht der falschen Zeugenaussage aufzuklären müssen Kurz detailliierte Fragen zum CASAG- und ÖBAG-Komplex und zu seinem engen Verhältnis zu Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid gestellt werde. Das setzt eine detaillierte Kenntnis des CASAG-Akts mit seinen weit über 1.500 Ordnungsnummern voraus. Einige dieser Aktenteile umfassen mehrere hundert Seiten. Richter F. hat keine Chance, sich so einzuarbeiten, dass er Kurz ähnlich penibel wie ein Staatsanwalt der WKStA befragen kann. Kurz wird mit dem Richter leichtes Spiel haben. Der türkisen Oberstaatsanwaltschaft wird es dadurch leichter gemacht, das Verfahren nach der Befragung einzustellen.
  4. Kurz kann durch die Entscheidung Zadics Zeit gewinnen, womöglich mehrere Monate. Denn bis der Richter sich eingearbeitet hat, wird es dauern. Inzwischen liegen die Ermittlungen auf Eis, denn außer der Befragung fehlt der WKStA nichts Wesentliches mehr. Eine Anklageerhebung verzögert sich damit – ein gewaltiger politischer Vorteil für Kurz.
  5. Die WKStA ist durch Zadic vollkommen diskreditiert. Zwar betont das Justizministerium in einer Aussendung, es zweifle nicht an den Ermittlern, aber das glaubt keiner. Die ÖVP jubelt schon öffentlich. Die „Voreingenommenheit der WKStA“ sei nun „amtlich“. Das werden die Türkisen ab sofort bei jeder Gelegenheit erzählen.

Drei Klassen-Justiz

Alma Zadic weiß das alles. Trotzdem hat sie die Weisung zugelassen und damit die Verantwortung für die Erfüllung des Kanzlerwunschs übernommen. Mehr als ein Jahr hat sie versucht, den Interventionen des Kanzlers standzuhalten. Jetzt hat sie dem langen Druck von Kurz, Nehammer und OStA-Chef Fuchs nachgegeben. In aller Öffentlichkeit hat Kurz seiner Justizministerin politisch das Rückgrat gebrochen. Damit feiert er einen doppelten Erfolg: die erstmalige Ausschaltung der WKStA und die Beschädigung der grünen Ministerin.

Aber Kurz ist noch mehr gelungen. Erstmals gibt es in der österreichischen Justiz ein drei Klassen-System. Für den „Pöbel“ gelten alle Gesetze in aller Schärfe. Darüber wird in der Oligarchen-Klasse verhandelt. In ihr kann man sich vieles richten. Die dritte Klasse besteht aus einer einzigen Person: Sebastian Kurz. Sein Wunsch ist Befehl.

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

255 Kommentare
Meisten Bewertungen
Neueste Älteste
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare